Schützen Sie Ihre Tiere vor dem Wolf

Wer seine Schafe, Ziegen oder Gehegewild effektiv vor Wölfen schützen will, muss sorgfältig zäunen. Zaunbau und Schutzhunde werden gefördert, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Im Oktober 2018 wurde das erste Wolfsgebiet in NRW mit einer standorttreuen Wölfin ausgewiesen. Inzwischen hat NRW drei Wolfsgebiete und eine separate Pufferzone. Im Dezember ist ein Wolfsverdachtsgebiet im Oberbergischen Land hinzugekommen. Damit ist rund ein Drittel der Landesfläche Wolfsgebiet, Pufferzone oder Wolfsverdachtsgebiet.

Das Wolfsverdachtsgebiet, das noch nicht in die Übersichtskarte auf der nächsten Seite eingezeichnet werden konnte, umfasst Teile des Rhein-Sieg-Kreises, des Oberbergischen Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises und wird im Westen von der Autobahn A 3 begrenzt. Nach Osten hin schließt es sich nahtlos an die Pufferzone „Stegskopf“ an.

Was ist ein Wolfsgebiet?

Ein Wolfsgebiet wird nur dann ausgewiesen, wenn es dort Nachweise für einen standorttreuen Wolf bzw. ein Wolfsrudel gibt. Wolfs- und Wolfsverdachtsgebiete sind förderrechtliche Kulissen und stellen nicht unbedingt das wirkliche Territorium der Wölfe dar. Im Regelfall ist das echte Wolfsterritorium kleiner.

Die Förderrichtlinie Wolf schafft in NRW die Grundlage für einen Ausgleich der finanziellen Belastungen durch Tierverluste und Präventionsmaßnahmen. Tierhalter in ganz NRW können alle von Wölfen verursachten Tierverluste und die damit verbundenen Kosten über sogenannte Billigkeitsleistungen des Landes entschädigt bekommen.

Dazu gehören der „amtliche Marktwert“ der getöteten Tiere, Tierarztkosten für Behandlungen bzw. Nottötungen, die Tierkörperbeseitigung, Untersuchung der toten Tiere und die Sachschäden an Zäunen usw.

Schaden innerhalb 24 Stunden melden

Um die Entschädigungsleistung zu erhalten, muss der Halter den Schaden innerhalb von 24 Stunden dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz oder einem vom Landesamt bestellten Wolfsberater melden. Die Wolfsberater führen dann vor Ort eine Rissprotokollierung durch. Wenn das Landesamt offiziell feststellt, dass der Wolf eindeutig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit der Verursacher ist, kann der Tierhalter bei der Bezirksregierung einen Antrag auf Entschädigungsleistungen stellen. Für einen Riss innerhalb einer Kernzone der Wolfsgebiete werden Entschädigungen nur dann gewährt, wenn ein ausreichender Schutz besteht.

Die Grundschutzpflicht tritt zwei Jahre nach Bekanntgabe eines Wolfsgebietes in Kraft. Für die primär bedrohten Tiere können die Präventionsmaßnahmen bezuschusst werden. Zuwendungsfähig sind dabei die Anschaffung und Optimierung von Standardschutzzäunen und erweiterte Herdenschutzmaßnahmen. Herdenschutzhunde sind nur innerhalb der Kernzone eines Wolfsgebietes förderfähig. Gefördert werden 100% der Materialkosten; Arbeits- und Aufbaukosten werden...