Regierung schafft Sonderregelung

Saisonarbeiter dürfen doch kommen

Das strikte Einreiseverbot wurde gelockert: Rund 40.000 Saisonarbeitskräfte dürfen bis Ende Mai ins Land kommen. Agrarministerin Julia Klöckner und Innenminister Horst Seehofer haben Regeln ausgearbeitet, damit das während der Corona-Krise möglich ist.

Im April und im Mai können jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeiter nach Deutschland einreisen, um in den landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere im Obst- und Gemüseanbau sowie den Spezialkulturen (Spargel, Erdbeeren) zu arbeiten. Auf diese Zahl und auf genau festgelegte Begleitregelungen zum Infektionsschutz haben sich heute Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner geeinigt.

Ihr Konzept sieht Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vor und soll den Infektionsschutz mit den Erfordernissen der Landwirtschaft in Einklang bringen. Die eng begrenzten Ausnahmen zur Einreise gelten nur unter strengen Voraussetzungen, die die Ministerien mit dem Robert-Koch-Institut und dem Bauernverband abgestimmt haben.

An- und Abreise:

  • Die ausländischen Saisonarbeitskräfte dürfen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. Die Flughäfen zur An- und Abreise legt die Bundespolizei fest. Die Betriebe müssen die Arbeitnehmer an den Flughäfen abholen. Damit sollen Einzelanreisen vermieden werden.
  • Ein genau festgelegtes Verfahren soll die zweifelsfreie Identifizierung der Saisonarbeiter und Kontaktketten ermöglichen.
  • Bei der Einreise durchlaufen die Saisonarbeitskräfte eine Gesundheitsüberprüfung, die durch medizinisches Personal nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt werden soll.

Auf den Betrieben:

  • Neuanreisende müssen in den ersten zwei Wochen strikt getrennt von den anderen Beschäftigten eines Betriebes leben und arbeiten, und sie dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen. Es gelte für sie eine „faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit“, wie das Ministerium feststellt.
  • Zwingend vorgeschrieben ist demnach auch die Einteilung der Unterkünfte und Arbeitsteams in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, maximal etwa 20 Personen.
  • Von Familien abgesehen, sollen die Zimmer nur „mit maximal halber Kapazität“ belegt werden. In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Arbeit:

  • Auf dem Feld und in den Betrieben sind Mindestabstände einzuhalten bzw. (sofern nicht möglich) Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen.
  • Besteht der begründet Verdacht, dass sich ein Arbeitnehmer mit dem Coronavirus infiziert hat, ist die Person und das gesamte Team sofort zu isolieren und auf das Virus zu teten.
  • Nach Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums waren bis zum kürzlich verhängten Einreisestopp 20.000 Arbeitskräfte eingereist. Bis Ende Mai benötigt die Landwirtschaft insgesamt etwa 100.000 Saisonarbeitskräfte.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte, man habe nun eine pragmatische und zielorientierte Lösung gefunden. „Das Robert-Koch-Institut hat für Einsatz und Unterbringung Regeln erarbeitet. Die Einhaltung muss vor Ort kontrolliert werden.“

Bundesinnenminister Horst Seehofer, hob hervor, dass die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes erforderlich seien, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Mit der jetzt getroffenen Reglungen sei es gelungen, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Sicherung der Ernten in Einklang zu bringen.

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