Sauenhaltung

Rettung in letzter Minute?

Überraschende Entscheidung: Am Montagabend hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschlossen, dass die Übergangsfrist für das vollständige Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängert werden soll.

Die Sauenhalter dürfen doch noch hoffen: Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat sich auf einen Kompromiss in Sachen Ferkelkastration geeinigt.

Noch einmal zwei Jahre Zeit

In dem Beschlusspapier heißt es dazu wörtlich: „Die Koalitionsfraktionen werden zeitnah eine Fraktionsinitiative auf den Weg bringen, mit dem Ziel, noch indiesem Jahr die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern.“

Was bedeutet das nun für die Sauenhalter? Ohne Zweifel positiv ist die Botschaft, dass die Regierungsparteien eine einheitliche Linie gefunden haben, um den drohenden Strukturbruch zum Jahreswechsel bei den Ferkelerzeugern zu verhindern. Offenbar haben sowohl die öffentlichkeitswirksamen Aktionen des Berufsstandes als auch die politischen Initiativen sachkundiger Abgeordneter und Vertreter der Wirtschaft Wirkung gezeigt. Möglicherweise gab es schon im Vorfeld der Agrarministerkonferenz Sondierungen und Absprachen, die bewusst nicht öffentlich behandelt wurden.

Das Problem ist noch nicht gelöst

Das grundsätzliche Problem aber ist damit nicht vom Tisch. Eine Verlängerung der Frist ist nicht gleichbedeutend mit einer dauerhaften und praktikablen Lösung. Der neuerliche Aufschub des Verbots bietet nur die Gelegenheit, sich auf diese Lösung zu verständigen und in Gesetzen bzw. Verordnungen zu verankern.

Ohnehin ist es so, dass der Beschluss des Koalitionsausschusses zwar als politisch bindend zu sehen ist, aber selbst keine Gesetzeskraft hat. Daran ändert auch nichts, dass die obersten Spitzen der Regierungsfraktionen bzw. -parteien darin vertreten sind. Neben Bundeskanzlerin Angela Merkel sind das auch Innenminister Horst Seehofer (CSU), die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sowie Alexander Dobrindt als CSU-Landesgruppenchef.

Was folgen muss, ist eine Änderung des Tierschutzgesetzes, in dem das Ende der Übergangsfrist (31. Dezember 2018) explizit genannt ist. Eine solche Gesetzes­änderung muss vom Bundestag mehrheitlich beschlossen werden, außerdem wird der zuständige Ausschuss einbezogen. Wenn sich die Abgeordneten im Plenum an den Beschluss des Koalitionsausschusses halten, reichen die Stimmen von CDU/CSU und SPD für eine Gesetzesänderung aus.

Straffer Zeitplan

Auch der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer muss sich noch mit der Novelle befassen. Seine letzte Sitzung dieses Jahres findet am 14. Dezember statt. Die Länderkammer muss dem Gesetz nicht zustimmen, könnte aber Widerspruch erheben. Dafür müsste es wiederum eine Mehrheit der Ländervertreter geben, die gegenwärtig nicht realistisch erscheint.

Alles in allem: In letzter Minute sorgt die Politik jetzt dafür, dass den Ferkelerzeugern eine Schonfrist eingeräumt wird. Das entbindet Parlament und Regierung aber nicht davon, eine dauerhafte und rechtssichere Lösung für die Sauenhalter zu etablieren.