Rentenbank weitet Förderzuschuss aus

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ihren Förderzuschuss ab sofort in allen Darlehensvarianten und Laufzeiten an.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ihren Förderzuschuss ab sofort in allen Darlehensvarianten und Laufzeiten an. Wie die Förderbank für die Agrarwirtschaft gestern mitteilte, wird der Zuschuss in den „Basis-Konditionen“ neu eingeführt und beträgt hier 1,00 % des jeweiligen Darlehensbetrages. In den besonders günstigen „Top-Konditionen“ werde der den Zuschuss von 1,00 % auf 1,50 % des Darlehensbetrages erhöht.

Der Förderzuschuss wird der Rentenbank zufolge zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank beantragt und einmalig ausgezahlt. Anschließend fielen wie bisher Zins und Tilgung an. Der Sollzinssatz liege jetzt sowohl in den „Top-Konditionen“ als auch in den „Basis-Konditionen“ in der günstigsten Preisklasse (A) über alle Laufzeiten hinweg bei effektiv 1,00 %.

Mit ihren Förderprogrammen richtet sich die Rentenbank nach eigenen Angaben unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbare Energien. Die bereitgestellten Gelder dienten der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.

Die Programmkredite dürften neben anderen öffentlichen Mitteln, beispielsweise Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der Europäischen Union vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten würden, so die Rentenbank. Bei allen Förderdarlehen seien die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nähmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.