Remmel will Ackerbau an Gewässerrändern verbieten

Wie aus dem vergangene Woche vorgelegten Eckpunktepapier für ein neues Landeswassergesetz hervorgeht, sollen der Ackerbau sowie der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem Streifen von 5 m zum Gewässer mit einer Übergangszeit ab 2022 verboten werden.

Die Landwirtschaft habe bis dahin noch Gelegenheit, im gewässernahen Bereich ihre Bewirtschaftung freiwillig umzustellen und so den Eintrag von Stoffen in Gewässern zu unterbinden. Ferner will die Landesregierung unter anderem den gesetzlichen Deich- und Hochwasserschutz stärken sowie den Schutz der Wasservorkommen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung verbessern, indem landesweit einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete gelten sollen.

Landwirtschaftsminister Johannes Remmel erklärte, mit der Novelle des Landeswassergesetzes solle die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig gemacht werden. Der Minister verwies zudem auf den Bericht „Nitrat im Grundwasser“, wonach in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten im Norden und Westen des Landes die Nitratkonzentrationen seit mehr als 20 Jahren gleichbleibend hoch oder steigend seien. AgE