Remmel veröffentlicht Filter-Erlass

NRW-Landwirtschaftsminister Remmel macht Ernst: Ab sofort werden in Nordrhein-Westfalen Abluftreinigungs- anlagen bei Schweineställen mit mehr als 2.000 Plätzen gefordert. Dort, wo eine Nachrüstung bei bestehenden Anlagen "technisch möglich und verhältnismäßig" ist, ist der Einbau einer Abluftreinigungs- anlage nachträglich anzuordnen. Dabei gilt für bestehende Anlagen eine Umsetzungsfrist von drei Jahren.

"Von diesen Ställen gehen Schadstoffe wie Stäube und Ammoniak sowie Gerüche aus, die die Nachbarschaft und die Umwelt erheblich belasten können. Auch können von Tierhaltungsbetrieben Pilze, Bakterien und Viren in die Luft gelangen und die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner beeinträchtigen", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Ministerium.

Zur Vorsorge gegen diese Belastungen wird in Zukunft der Einbau von Abluftreinigungsanlagen gefordert. „Damit stellen wir sicher, dass große Schweinehaltungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die Anwohnerinnen und Anwohner so gut wie möglich geschützt werden“, sagte Umweltminister Remmel.

Genehmigung großer Ställe nur noch mit Filter

Laut Erlass ist ab sofort in Genehmigungen von großen Schweinehaltungsanlagen der Einbau von Abluftreinigungsanlagen festzuschreiben. Dort, wo dies bei bestehenden Anlagen technisch möglich und verhältnismäßig ist, ist der Einbau einer Abluftreinigungsanlage nachträglich anzuordnen. Dabei gilt für bestehende Anlagen eine Umsetzungsfrist von drei Jahren. Weiterhin enthält der Erlass Regelungen zur Abdeckung von Güllelägern sowie zum Umgang mit der Bioaerosolproblematik bei großen Tierhaltungsanlagen.

Bei kleinen Anlagen mit weniger als 2.000 Mastschweinen und Anlagen zur Geflügelhaltung werden Abluftreinigungsanlagen dann gefordert, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. „Ich erwarte aber, dass sich auch bei diesen Anlagen der Stand der Technik weiterentwickeln wird, sodass dann auch dort Abluftreinigungsanlagen regelmäßig gefordert werden können. Auch bleibt der Bundesumweltminister aufgefordert, den Stand der Technik für ganz Deutschland festzuschreiben“ so Remmel. (MUKLNV/mss)

Den Erlass finden Sie hier.