Remmel bestätigt Pläne für ein Comeback der Jagdsteuer

Die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt die Wiedereinführung der Jagdsteuer. Kreise und kreisfreie Städte sollen zur Erhebung ermächtigt werden.

Wie aus der vergangene Woche veröffentlichten Antwort von Landwirtschaftsminister Johannes Remmel auf eine Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Christina Schulze Föcking hervorgeht, sollen die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt werden, eine Jagdsteuer zu erheben und den jeweiligen Steuersatz festzulegen. Ein Zwang zur Erhebung von Jagdsteuern sei nicht vorgesehen, erklärte der Minister.

Landesjagdverband erwartet Vertragstreue

Der Landesjagdverband (LJV) erklärte, er erwarte von der Landesregierung Vertragstreue und politischen Vertrauensschutz für die getroffenen Vereinbarungen. Dazu sähen sich die Jäger umso mehr berechtigt, als Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vor der Wahl in einem Interview mit der Zeitschrift "Rheinisch-Westfälischer Jäger" im April 2010 erklärt habe: "Die Jagdsteuer läuft am 1. Januar 2013 aus. Über eine Revitalisierung der Jagdsteuer nach der Landtagswahl gibt es von Seiten der SPD keine Pläne."

Der LJV verwies darauf, dass er mit dem Land im Zusammenhang mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes am 24. Juni 2009 und der Abschaffung der Jagdsteuer Begleitverträge im vorigen Herbst zu Fallwildentsorgung, Naturschutz und Umweltbildung abgeschlossen habe. Diese Verträge würden genau und gewissenhaft erfüllt. Dazu gehöre die Einrichtung eines Treuhandkontos, das die Fallwildentsorgung für den Fall absichern solle, dass die örtliche Entsorgung durch die Jäger einmal nicht gewährleistet sein sollte. "Dieses Garantiekonto ist bisher kein einziges Mal in Anspruch genommen worden. Die Verpflichtungen aus den Verträgen mit dem Land werden also von der Jägerschaft in vollem Umfang eingehalten. Die Fallwildentsorgung funktioniert reibungslos und ist für den Ausnahmefall dennoch finanziell zuverlässig abgesichert", stellte LJV-Präsident Jochen Borchert, fest. Er hob hervor, dass die Jäger die öffentlichen Haushalte durch ihre Leistungen entlasteten. Durch diese würden im ganzen Land jährlich etwa 19,1 Mio. € eingespart, während die Jagdsteuer vor Beginn ihrer Abschaffung nur 8,3 Mio. € eingebracht habe.

Sache der Kommunen

Minister Remmel stellte in der Antwort fest, dass die Wiedereinführung der Jagdsteuer eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen voraussetze. Ein Fahrplan für das Gesetzgebungsverfahren liege noch nicht vor. Das Thema „Wiedereinführung der Jagsteuer“ werde im Rahmen der 2011 ohnehin stattfindenden Evaluierung des Kommunalabgabengesetzes aufgegriffen, kündigte der Agrarressortchef an. Zu den geschlossenen Vereinbarungen zwischen Kreisen beziehungsweise Städten und den Kreisjägerschaften erklärte der Landwirtschaftsminister, ob diese auch nach einer Wiedereinführung der Jagdsteuer fortgeführt würden, liege im Ermessen der Vertragspartner.

Es werde keinen Zwang zur Erhebung der Jagdsteuer geben. Deshalb sei es vorstellbar, dass die Kreise und kreisfreien Städte, in denen die Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft und Kommune auf den Sektoren Fallwildentsorgung, Naturschutz und Umweltbildung funktioniere, auf die Erhebung der Jagdsteuer verzichteten. Diese Entscheidung bleibe aber nach Wiedereinführung der Jagdsteuer dem jeweiligen Kreis beziehungsweise der jeweiligen kreisfreien Stadt überlassen. AgE