Rehbockjagd im Winter?

Die Jagdzeit auf Rehböcke in Nordrhein-Westfalen (NRW) erstreckt sich gemäß der „Verordnung über die Jagdzeiten und die Jagdabgabe“ (ehemals: Landesjagdzeitenverordnung) über den Zeitraum 1. Mai bis 15. Oktober.

Doch mit einem Eigenjagdbezirk im Kreis Olpe gibt es eine Ausnahme. Auf Antrag des Eigenjagdbesitzers im Oktober 2010 hat die Obere Jagdbehörde (OJB) im November für das Revier die Schonzeit für Rehböcke vom 16. November bis zum 31. Januar aufgehoben und das für drei Jahre. Denn die Verfügung ist bis zum 10. Februar 2013 befristet.

Der Antrag des Eigenjagdbesitzers war von der OJB an die Foschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Bonn mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Von dieser wurde die Bejagung in der Zeit vom 16. November bis 31. Januar im Rahmen eines Pilotprojektes als tierschutzgerecht erachtet. Über drei Jahre soll nun ermittelt werden, wie sich die Schonzeitaufhebung für Rehböcke auf den Rehwildbestand und die Wildschadensituation auswirkt.

Mit welchen Argumenten der Eigenjagdbesitzer seinen Antrag auf Schonzeitaufhebung begründet hatte und welche Gegenstimmen es dazu gibt, lesen Sie in Wochenblatt-Folge 51/2010. bp