Regierung beschließt Ergänzungshaushalt für Klimaschutz

Bis 2023 sind Ausgaben in Höhe von 54,4 Mrd. € für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. Für die Land- und Forstwirtschaft stehen in den kom­menden vier Jahren annähernd 1,3 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung.

Die Bundesregierung stellt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel im Bundeshaushalt 2020 und den Folgejahren sowie im Sondervermögen des Energie- und Klimafonds (EKF) bereit. Der vom Kabinett beschlossene Ergänzungshaushalt sieht bis 2023 Ausgaben von 54,4 Mrd. € für Klimaschutzmaßnahmen vor.

Wirtschaftsdünger nutzen

Für den Sektor Land- und Forstwirtschaft stehen in den kom­menden vier Jahren annähernd 1,3 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung. Davon entfallen 679 Mio. € auf den Energie- und Klimafonds. Im Bundeshaushalt werden im nächsten Jahr 135 Mio. € und bis 2023 insgesamt fast 600 Mio. € zusätzlich bereitgestellt. Nach Darstellung der Bundesregierung trägt der ­Sektor Land- und Forstwirtschaft durch einen Mix verschiedener Maßnahmen maßgeblich zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.

Für die energetische Nutzung von Wirtschaftsdünger wird es laut ­Kabinettsbeschluss im Energie- und Klimafonds einen neuen Titel geben. Ab 2021 sollen für die Förderung von Güllelagern jährlich 60 Mio. € zur Verfügung stehen. Das Bundesprogramm zur Erhöhung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau soll um jährlich 20 Mio. € aufgestockt werden. Erhebliche Mittel sind für die Umsetzung der Ackerbaustrategie eingeplant. Für den Humuserhalt und Humusaufbau im Ackerland sind im EKF bis 2023 zusätzlich 75 Mio. € und für den Schutz von Moorböden und die Reduzierung der Torfverwendung zusätzlich 168 Mio. € vorgesehen. Ziel ist es, das Kohlenstoffspeicherpotenzial der Böden zu verstärken.

Holzverwendung fördern

Deutlich angehoben werden die Mittel für die Gemeinschaftsauf­gabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Für Maßnahmen im Wald beläuft sich die Erhöhung auf insgesamt 478 Mio. €. Ein Teil der GAK-Mittel soll nach Regierungsangaben für den klimarobusten Waldumbau sowie ökologisch sinnvolle Neuanpflanzungen bereitstehen. Daneben werden im Rahmen der GAK 25 Mio. € zur Förderung des Ökologischen Landbaus für das Jahr 2023 bereitgestellt.

Darüber hinaus werden in den Bundeshaushalt für die Jahre 2020 bis 2023 zur Förderung der Holzverwendung sowie für weitere flankierende Maßnahmen zur Unterstützung des Waldumbaus zusätzliche Mittel im Bereich Nachwachsende Rohstoffe von insgesamt 69 Mio. € eingestellt. In Modell-, Demonstrations- und Forschungs­vorhaben zur Senkung von Stickstoffüberschüssen im Rahmen der Ackerbaustrategie ­sollen von 2021 bis 2023 zusätzlich insgesamt 10 Mio. € fließen.

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