Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss aufgrund des Magdeburger Kastenstand-Urteils reformiert werden. Aktuell liegt ein Entwurf vor, der am 2. Dezember im Agrarausschuss des Bundesrats beraten wird.
Die wesentlichen Punkte:
- In der Abferkelbucht ist die Fixierung im Ferkelschutzkorb auf fünf Tage beschränkt, beginnend einen Tag vor dem errechneten Abferkeltermin bis drei Tage nach dem Abferkeldatum. Danach muss sich die Sau in der Abferkelbucht frei bewegen können. Die Forderung des ersten Entwurfs nach einer uneingeschränkt nutzbaren Bewegungsfläche von 5 m² für die Sau ist gestrichen. Stattdessen soll die Abferkelbucht eine Bodenfläche von mindestens 6,5 m² haben.
- Im Deckzentrum dürfen Sauen künftig maximal acht Tage um die Rausche herum fixiert werden. Danach ist Gruppenhaltung vorgeschrieben. Im Kastenstand muss die Sau mindestens über eine 2,20 m lange, uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche verfügen. Für die Breite sind 65, 75 oder 85 cm vorgegeben, abhängig von der Schulterhöhe.
- Ganz neu eingefügt worden sind Vorschriften zu Beschäftigung, Klima und Fütterung.
- Dementsprechend ist künftig das Überschreiten von Grenzwerten bei Schadgas und Geräuschpegel nicht erlaubt. Bislang lautete die Formulierung „Im Aufenthaltsbereich von Schweinen sollen folgende Werte nicht dauerhaft überschritten werden ...“. Das Wort „dauerhaft“ wurde im jetzt vorliegenden Entwurf gestrichen.
- Die tagesrationierte Fütterung soll gänzlich verboten werden – mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach Verabschiedung der Verordnung. Zukünftig wird nur noch unterschieden zwischen rationierter Fütterung, bei der jedes Tier einen Fressplatz hat, und Adlibitum-Fütterung, bei der sich höchstens vier Schweine einen Fressplatz teilen.
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