QS zieht Konsequenzen

Wäre alles nach Plan gelaufen, hätte es zur Jahreswende gar keine Dioxin-Krise und schon gar keinen „Skandal“ gegeben. Denn die erste Meldung über eine Dioxinbelastung in Futtermitteln ging am 22. Dezember des vergangenen Jahres ordnungsgemäß bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH ein.

Das Unternehmen Wulfa Mast in Dinklage (Kreis Vechta) hat als QS-Systempartner das aus dem Rahmen fallende Ergebnis sofort bekanntgemacht, damit die Ursachen herausgefunden und abgestellt werden, bevor für die Verbraucher überhaupt ein Risiko entstehen kann. Auch die zuständige Behörde wurde informiert. Eigentlich ein Musterbeispiel dafür, wie die Eigenkontrolle der Wirtschaft funktionieren kann und soll. Trotzdem hat sich die Dioxin-Krise zwischenzeitlich auch zu einer QS-Krise ausgewachsen. Das Unternehmen Harles & Jentzsch in Uetersen, von dem die Belastung ausging, war ebenfalls einer von mehr als 3000 QS-Systempartnern im Mischfutterbereich und bei den regelmäßigen Audits nicht negativ aufgefallen.

Fehlende Fachkenntnis?

Wie heute alle wissen, war bei dem Geschehen eine Menge kriminelles Handeln im Spiel. Der Betrieb, in dem die verbotene Vermischung von Industrie- und Futterfetten stattgefunden hat, war QS gar nicht bekannt, ja er war als Futtermittelbetrieb nicht einmal registriert. Und die Auditoren, die den als reines Transportunternehmen geführten Betrieb regelmäßig überprüft und nach den branchenüblichen Spielregeln (System „GMP+“) auditiert haben, kannten sich nicht mit Futtermitteln aus. Deshalb sind ihnen die Panschereien dort nicht aufgefallen.

Bei einem Hintergrundgespräch zu dieser Problematik mit Agrarjournalisten in Bonn erklärte QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff am Donnerstag der vergangenen Woche, welche Konsequenzen die Organisation aus dem Dioxin-Vorfall gezogen hat:
1. Die Be- und Verarbeitung von Mischefetten oder -ölen und Mischfettsäuren muss unbedingt in separaten Anlagen erfolgen.
2. Sekundär- und Recyclingfette sowie Sammelfette (Altspeisefette) dürfen nicht mehr für Futtermittel verwendet werden.
3. Für Futterfette wurde ein spezieller Kontrollplan aufgestellt, wobei Dioxin besondere Aufmerksamkeit zukommt.
4. Die Rückverfolgbarkeit wurde optimiert.
5. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die QS-Regeln können auch Futtermittelbetriebe sofort für bis zu vier Wochen gesperrt werden.

All dies ist bereits zum 1. März umgesetzt worden. Vom 1. Juli an dürfen kritische Produkte wie Mischfette und -öle erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. QS nennt dies chargenbezogene Freigabe.

Nienhoff verschwieg nicht, dass es absolute Sicherheit auch im QS-System nicht geben kann. Schon gar nicht, wenn bewusst kriminell gehandelt wird. Aber die Erfolge des seit fast zehn Jahren existierenden Systems seien doch unübersehbar: Beispielsweise sei die Salmonellenproblematik im Bereich der Geflügel- und Schweinehaltung sehr viel kleiner geworden. Die Zahl der an Salmonellose erkrankten Menschen habe sich in den zurückliegenden fünf Jahren halbiert. Auch im Segment der Futtermittelwirtschaft habe es erhebliche Verbesserungen gegeben. Dies sei von der Dioxin-Krise nicht einfach hinweggefegt worden, werde aber gegenwärtig kaum registriert. ri

Den ausführlichen Bericht lesen Sie in Wochenblatt-Folge 13/2011.