„Pyrrhussieg“ für Waldbauern?

Das Oberverwaltungsgericht NRW folgt den Klagen Breckerfelder Waldbauern: Die Bezirksregierung Arnsberg muss Widerspruchsbescheide aufheben und die Flurbereinigung „Glör-Wald“ neu abgrenzen oder komplett einstellen.

Der Flurbereinigungssenat des Oberverwaltungsgerichtes NRW ist nach einer Marathonsitzung im Breckerfelder Rathaus den Klägern gefolgt und hat die von der Bezirksregierung Arnsberg abgelehnten Widerspruchsbescheide aufgehoben. Das Gericht empfahl der Behörde, das Flurbereinigungsgebiet entweder zu vergrößern oder, falls die Waldbauern nicht mitmachen wollen, das Verfahren komplett einstellen.

Bauern gegen Glör-Wald

Zur Vorgeschichte des Urteils: Ende 2014 hatte die Bezirksregierung zwei Flurbereinigungen in Breckerfeld eingeleitet. Das Verfahren Boßel (256 ha) wurde begrüßt, doch gegen das Verfahren Glör-Wald reget sich Widerstand. Neun Waldbauern, denen 33% der Verfahrensfläche gehören, legten Widerspruch gegen den Einleitungsbeschluss ein und erhoben Klage gegen das Land NRW (Bezirksregierung).

Das Verfahren Glör-Wald ist mit 38 ha klein, aber mit 450. 000 € Ausführungskosten extrem teuer. Das meiste Geld verschlingt der Ausbau der Zufahrt zu Glörtalsperre. Man wolle die Fördergelder der Flurbereinigung nutzen, um die marode Glörstraße zur Talsperre auszubauen, befürchtet der Kläger Ulrich Feron: „Das Verfahren dient in erster Linie dem Freizeitverkehr, ist somit privatnützig. Damit droht die Gefahr, dass die Teilnehmergemeinschaft im Falle einer Prüfung später die erhaltenen Fördergelder zurückzahlen muss."

Vertreter der Bezirksregierung hingegen argumentierten, mit der Flurbereinigung wolle man rechtlich gesicherte Zufahrten zu den zersplitterten Waldparzellen und einzelnen Wohnhäusern schaffen. Die Waldwege würden ausgebaut. Die Glörstraße, etwa 800 m lang, sei bislang nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit dem Ausbau wolle man den Forstwirtschafts- und Freizeitverkehr entflechten.

Abgrenzung fehlerhaft

Der mit zwei hauptamtlichen und drei ehrenamtlichen Richtern (Landwirte) besetzte Senat erhob Bedenken, was die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes betrifft. Ausgerechnet ein großes Flurstück (Nr. 612) am Rande hat die Bezirksregierung nicht ins Verfahren einbezogen, obwohl es für die weitere Planung wahrscheinlich benötigt wird. Das Flurstück gehört dem Regionalverband Ruhr (RVR), es handelt sich um die Wasserfläche der Talsperre und den darunter liegenden Wald. Oberhalb des Waldes soll die Glörstrasse ausgebaut werden.

Keine durchgreifenden Bedenken sieht der Senat, was die Gemeinnützigkeit des Verfahrens betrifft. Mit dem Ausbau der Glörstrasse würde die Flurbereinigung zwar auch touristische Zwecke verfolgen, doch mit der Maßnahme werde auch die forstwirtschaftliche Nutzung und Erschließung der Grundstücke verbessert.

Wie geht es weiter?

Aus Sicht der Kläger ist nun die Bezirksregierung am Zug. Hält sie an ihren Plänen fest, wollen die Waldbauern erneut klagen. Gegen Zwangsmaßnahmen wollen sie sich juristisch mit allen Mitteln wehren. Einen Kompromiss wollen sie nur akzeptieren, wenn die Stadt Breckerfeld oder der RVR die Glörstraße mit eigenem Geld ausbauen. Die Richterin appellierte an die Beteiligten: „Gehen Sie aufeinander zu. Die Flurbereinigung wird auch den Waldbauern Vorteile bringen, doch sie darf keine öffentliche Straße durch den Wald finanzieren.“ Armin Asbrand

Den ausführlichen Bericht lesen Sie im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 28, vom 14. Juli 2016.