Die Meinungen gehen auseinander und die Meinungsfindung ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Doch im Moment deutet alles darauf hin, dass der WLV den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich ablehnen will. Dies ergab sich in der vorvergangenen Woche im Rahmen einer Sitzung des Arbeitskreises BioEnergie.
Dr. Thomas Forstreuter, WLV, fasste nach Diskussion mit den Teilnehmern die vorläufigen WLV- Standpunkte zusammen:
- Oberste Priorität hat der Schutz der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Konkurrenz um die Fläche dürfe nicht weiter angestachelt werden.
- Der WLV stellt die Forderung auf, dass zunächst das brach liegende Potenzial auf Dachflächen ausgenutzt werden muss. Hier sollten Hemmnisse wie der 52-GW-Deckel abgebaut werden. Die Stromvergütung für PV-Strom vom Dach müsse höher sein als für Strom von Freiflächenanlagen.
- Im Ausnahmefall könnten landwirtschaftliche Flächen als Standort für PV-FFA genutzt werden. Dafür müsse über klare Kriterien diskutiert werden.
- Es müsse sichergestellt sein, dass der Bau von PV-FFA nicht auch noch zusätzlichen Flächenverbrauch durch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen nach sich zieht.
Grundsätzlich „Nein“
Forstreuter und die meisten Arbeitskreismitglieder schlossen sich damit den Standpunkten des niedersächsischen Landvolkes an, die Harald Wedemeyer vom Landvolk Niedersachsen vorstellte. Auch das Landvolk fürchtet eine steigende Flächenkonkurrenz und den Verlust von Flächen für die Pflanzen- und Tierproduktion.
Ein besonderes Augenmerk, da sind sich Landvolk und WLV einig, soll auf die Doppelnutzung der Flächen gelegt werden. Die PV-Module können zum Beispiel so hoch aufgeständert werden, dass sich die Flächen unterhalb der Module auch mit großen Maschinen weiter bewirtschaften lassen (Agro-Photovoltaik). Versuche dazu laufen seit einigen Jahren in Baden-Württemberg. Eine andere Möglichkeit bieten senkrecht stehende, bifaziale Module. Hier ist eine Flächenbewirtschaftung zwischen den Modulen möglich. „Es ist aber auch denkbar, PV-FFA auf Greeningflächen zu installieren“, sagte Wedemeyer. Ebenso ließen sich Naturschutzflächen oder Randstreifen entlang von Wegen, Gräben oder Gewässern nutzen.
Oder doch eine Chance?
Zu bedenken gab Wedemeyer, dass landwirtschaftliche Flächen, die in dieser Weise doppelt genutzt würden, in Deutschland entgegen den EU-Vorschriften keine GAP-Förderung erhielten. „Das kann nicht sein. Diese Frage muss geklärt werden“, meinte er. Neben der beschriebenen Mehrheitsmeinung gaben Mitglieder des Arbeitskreises aber auch anderes zu bedenken:
- „Wir sollten nicht die Aussage treffen, dass wir generell gegen Freiflächenanlagen sind. Wir wissen nicht, was die Technik noch bringt“, sagte ein Teilnehmer.
- Die Flächenkonkurrenz sei in viehstarken Regionen sicher sehr hoch, merkte ein anderer Teilnehmer an. Im Sauerland oder in anderen Mittelgebirgslagen seien viele (Grünland-)Flächen aber schon heute nicht landwirtschaftlich nutzbar und damit gut als Standorte für PV-FFA geeignet.
- „PV-FFA können wie Windenergie- oder Biogasanlagen landwirtschaftlichen Betrieben auch zugute kommen und sie stärken“, befand ein Dritter.
Ein Warnhinweis war Wedemeyer wichtig: Bereits heute zögen Investoren über das Land, die sich Flächen für den Bau von Freiflächenanlagen sichern wollen und mit Zahlungen locken, die weit über möglichen Pachterlösen liegen. „Bitte unterzeichnen Sie Verträge nicht voreilig“, betonte er.
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