„Putenhaltung endlich regeln“

Puten sind heute überzüchtet und werden oft unter falschen oder unzureichenden Bedingungen gehalten. Krankheiten und der Einsatz von Antibiotika sind die Folge davon. So jedenfalls erklärte Johannes Remmel am Freitag am Rande der Grünen Woche, warum die Düsseldorfer Landesregierung jetzt eine Initiative startet, an deren Ende verbindliche Haltungsvorschriften für Mastputen stehen sollen. Denn anders als für die meisten Nutztierarten gibt es im Bereich der Putenmast keine einschlägige Verordnung.

Weniger Tiere pro m2

Die rund 1,6 Mio. in NRW gehaltenen Puten leiden nach Remmel viel zu häufig unter Fußproblemen und Brustblasen oder Atemwegserkrankungen die dann mit Medikamenten behandelt werden müssen. Der Minister will das ändern und gibt Ende Januar den Entwurf einer Putenhaltungsverordnung zur Stellungnahme an die Landwirtschafts- und die Tierschutzverbände zur Stellungnahme weiter.

Kernelemente der neuen Regelungen sollen sein:

1. Die Besatzdichte wird auf 47 (Hennen) bzw. 52 kg (Hähne) je m2 begrenzt. Im Vergleich zu den heute laut freiwilliger Vereinbarung der Wirtschaftsverbände zulässigen Werten entspricht das einer Verminderung um rund 10 %.

2. Wegen der gestiegenen Anforderungen an die Haltung von Mastputen sieht das Umweltministerium es als nötig an, die Anforderungen an die Sachkunde der Tierhalter zu konkretisieren.

3. Außerdem soll vorgeschrieben werden, die Tiere zweimal täglich zu kontrollieren und darüber hinaus den Futter- und Wasserverbrauch zu überprüfen, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Erkrankungen zu bekommen. Auch eine Dokumentationspflicht soll in die Verordnung eingebaut werden.

Jeder Putenbestand ist außerdem mindestens einmal monatlich von einem Tierarzt zu untersuchen. Für kranke und schwache Tiere sind Krankenabteile einzurichten.

4. Für Fütterungs- und Tränketechnik sowie für die Einstreu soll es eindeutig beschriebene Anforderungen geben, welche die Tiergesundheit und das Tierwohl fördern sollen. Sitzstangen oder andere erhöhte Sitzgelegenheiten müssen künftig in jedem Putenstall zu finden sein, außerdem auch Beschäftigungsmaterial.

5. Die Nüchterungszeit vor dem Schlachten soll auf acht Stunden begrenzt werden.

6. Nur noch in Ausnahmefällen wird nach dem Willen der Landesregierung die Putenaufzucht und die anschließende Mast in verschiedenen Betrieben erlaubt.Für das Stallklima und die Beleuchtung (Helligkeit, Hell-/Dunkelphasen) werden ebenfalls konkrete Vorgaben gemacht. ri