Preise für Agrarland am Limit

Die Kauf- und Pachtpreise am landwirtschaftlichen Bodenmarkt in Deutschland sind in der letzten Dekade kräftig gestiegen. Die Bundesregierung sieht "für viele Betriebe eine wirtschaftliche Belastungsgrenze erreicht".

In den zurückliegenden zehn Jahren sind die Kauf- und Pachtpreise am landwirtschaftlichen Bodenmarkt in Deutschland kräftig gestiegen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist "inzwischen für viele Betriebe eine wirtschaftliche Belastungsgrenze erreicht".

Die Kaufpreise für landwirtschaftliche Nutzflächen haben sich zwischen 2007 und 2015 im bundesdeutschen Durchschnitt mehr als verdoppelt und lagen zuletzt bei 19.578 €/ha – im statistischen Mittel. Im gleichen Zeitraum sind die Neupachten von durchschnittlich 215 Euro/ha auf 385 €/ha gestiegen. Diese Zahlen finden sich in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zum Agrarstrukturwandel.

"Aktivitäten außerlandwirtschaftlicher Investoren"

Die Kauf- und Pachtpreise sind nach Einschätzung des Bundes in vielen Regionen auf ein Niveau geklettert, das es zahlreichen Agrarbetrieben betriebswirtschaftlich erschwert, sich vor dem Verlust von Pachtflächen zu schützen oder den Betrieb durch Flächenkauf zu erweitern.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass zu dieser Marktsituation auch die Aktivitäten außerlandwirtschaftlicher Investoren beitragen haben. Die dadurch weiter angeheizte Entwicklung bei den Bodenwerten und die teilweise damit einhergehende gewinnorientierte Vernachlässigung von Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz könnten dem Ziel einer nachhaltigen Flächenbewirtschaftung zuwiderlaufen.

Ziel: Bodeneigentum, breit gestreut

Die Bundesregierung pocht daher auf das agrarpolitische Ziel einer breiten Streuung beim Bodeneigentum. Die Umsetzung dieses Ziel erfordere aber eine Aktualisierung des landwirtschaftlichen Bodenrechts, um den Vorrang von Landwirten auf dem Bodenmarkt zu gewährleisten. Notwendig seien auch eine bessere Transparenz auf dem Bodenmarkt sowie die Schließung von Steuerschlupflöchern. Die Bundesregierung gibt in diesem Zusammenhang aber zu bedenken, dass die Ausgestaltung und der Vollzug des Grundstücksverkehrsrechts ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder fallen. AgE