Prämienkappung nicht rechtens?

Für verfassungsrechtlich bedenklich hält die Bochumer Rechtswissenschaftlerin Prof. Ines Härtel eine mögliche Kappung der Direktzahlungen im Zuge der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

„Mehr als die progressive Modulation könnte die Kappung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellen“, sagte die Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Agrar- und Umweltrecht der Ruhr-Universität vergangene Woche bei einem Symposium der Edmund-Rehwinkel-Stiftung in Berlin. Sie wies darauf hin, dass mit einer Kappung das Gebot durchbrochen würde, demzufolge förderrechtlich „ein Hektar gleich ein Hektar sein muss“.

Gleichzeitig würde damit die Entkopplung unterwandert. Härtel bezweifelt, dass für die Ungleichbehandlung etwa der Agrargenossenschaften in den neuen Ländern objektive Gründe zur Rechtfertigung vorliegen. Eine juristische Wertung werde nicht zuletzt von der Begründung abhängen, die die EU-Kommission in den zu erwartenden Rechtstexten liefern werde, sollte sie tatsächlich eine Deckelung der Direktzahlungen vorschlagen. AgE