Pensionspferde: Risiken absichern

Viele Landwirte etwa im bevölkerungsreichen Ruhrgebiet vermieten seit Jahren Pferdeboxen, sie stellen Reithallen, Reitplätze und Weiden zur Verfügung und erzielen so einen Teil ihres Familieneinkommens. Neben den Risiken des Alltagsbetriebes gibt es einige Punkte, die Pensionspferdehalter besonders beachten sollten.

Eva-Maria Portmann, Rechtsberaterin beim WLV, weist auf drei Dinge hin, die ein Landwirt (Pensionsgeber) beachten und gesondert regeln sollte:

Reitbeteiligung: Der Pensionsgeber stellt Kindern (Jugendlichen) oder einem Reitverein eigene Pferde zum Reiten oder Ausreiten zur Verfügung. Doch wer haftet beim Unfall? Der Pensionsgeber sollte mit seiner Haftpflichtversicherung klären, inwieweit das Risiko „Fremd­reiten“ oder der sogenannte entgeltliche Verleih des Pferdes in der bisherigen Police abgedeckt ist. Ferner sollte sich der Pensionsgeber von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass sie für ihr Kind eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, rät Portmann.

Vereins- oder Reiterfeste: Oft finden auf dem Pensionsbetrieb kleine Reiterfeste oder andere „Events“ statt. Auch hier sollten der Pensionsgeber bzw. der Vorstand des Reitvereins im Vorfeld mit der Haftpflichtversicherung den Versicherungsschutz klären. Zudem müssen die Verantwortlichen da­rauf achten, dass alle gesetzlichen Vorgaben (Helmpflicht beim Reiten, Brandschutz) beachtet werden.

Verpachtung des Pensionsstalles: In diesen Fällen sollten sich Landwirte individuell zu allen vertraglichen und steuerlichen Folgen von einem versierten Anwalt oder vom WLV-Kreisverband beraten lassen. As

Wie ein Pensionsvertrag richtig gestaltet wird, haben wir in Wochenblatt Folge 9/2014 auf den Seiten 50 und 51 zusammengestellt.