Patentamt kippt Brokkoli- und Tomaten-Patent

Ein biologisches Verfahren darf nicht patentierbar sein. Dies hat jetzt das Europäische Patentamt entschieden und kippt damit das sogenannte "Brokkoli- und Tomaten-Patent". Begründet wird das Urteil damit, dass herkömmliche Züchtungsverfahren, die Elemente der Kreuzung und Selektion enthalten, nicht patentierbar sind. Auch die bloße Verwendung von technischen Verfahrensschritten zur Durchführung bzw. Unterstützung von Verfahren der sexuellen Kreuzung von Genomen von Pflanzen und der nachfolgenden Selektion heben den Ausschluss von der Patentierbarkeit nicht auf, heißt es in einer Pressemitteilung des Patentamtes.

Zur Klage war es gekommen, weil im Jahr 2002 das Unternehmen Plant Bioscience ein Patent (EP1069819) auf ein Auswahlverfahren, mit dem bei der Zucht von Brokkoli der Anteil eines bestimmten, vermutlich Krebs vorbeugenden Inhaltsstoffs in den Pflanzen erhöht werden kann, anmeldete. Das Patent wurde zunächst erteilt, obwohl dieses Verfahren auch konventionelle Züchtungsschritte enthält. EinJahr später erhob das Schweizer Unternehmen „Syngenta Participations AG" hiergegen Einspruch.

Ähnlich ist der Fall beim Patent EP1211926, wobei es um Tomaten geht: Das israelische Landwirtschaftsministerium meldete 2000 ein Patent auf ein Zuchtverfahren von Tomaten mit geringem Wassergehalt und dessen Produkte an. Gegen die Patentierung legte dann das niederländische Unternehmen „Unilever N.V." 2004 Einspruch ein und verlangte, aus denselben Gründen wie im Brokkoli-Verfahren, den Widerruf des Patents.

Was sagt das Bundeslandwirtschaftsministerium zum Urteil?

Nach der Entscheidung fordert Bundesministerin Ilse Aigner eine Änderung der Europäischen Biopatentrichtlinie: "Wir brauchen technischen Fortschritt in der Landwirtschaft und Züchtung. Aber wir können neue Verfahren bei konventionellen Nutzpflanzen und -tieren nicht wie sonstige technische Verfahren behandeln. Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes hat mich darin bestätigt", sagte Aigner.

Der Deutsche Bauernverband begrüßt ausdrücklich die gestrige Entscheidung des Europäischen Patentamtes. Denn damit kommt das EPA einer langjährigen Forderung des Bauernverbandes nach, dass die bloße Garnierung von Züchtungsverfahren mit technischen Schritten nicht zu einer Patentierung führen dürfen.