Ölsaaten: Rückabwicklung der Absatzfondsgelder läuft an

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Rückzahlung der Absatzfondsgelder für Raps und Sonnenblumen an die Ölmühlen vorläufig abgeschlossen. Damit kann die Auszahlung der von der BLE erstatteten Gelder durch die Ölmühlen an die Genossenschaften und den Landhandel nun beginnen und sollte zeitnah abgewickelt werden. Darauf haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP), der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID), der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft (BVA) und der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG) verständigt.

Wie OVID weiter mitteilte, werden die Ölmühlen die Gelder, die von der BLE zurückgezahlt wurden, in vollem Umfang an die Genossenschaften und den Landhandel rücküberweisen. Insgesamt habe die BLE rund die Hälfte der Absatzsfonds-Gelder zurückgezahlt. Das erkläre sich daraus, dass einzelne Firmen keinen Widerspruch bei der BLE eingelegt oder ihn wieder zurückgenommen hätten.

Zudem seien Einzelfälle noch nicht abschließend mit der BLE geklärt. Der Absatzfonds habe Rückstellungen nur in solchen Fällen gebildet, in denen Widersprüche rechtskräftig gewesen seien. Abhängig davon, ob und in welchem Umfang die Ölmühlen rechtskräftig Widersprüche eingelegt hätten, sei ihnen für den Zeitraum der volle oder in einzelnen Fällen nur ein Teil der Beiträge rückerstattet worden, erklärte OVID. Aus diesen Gründen könnten die Forderungen von Genossenschaften, Landhandel und Landwirtschaft nicht durchgängig voll erfüllt werden. Laut OVID müssen die Vorlieferanten aus umsatzsteuerrechtlichen und abwicklungstechnischen Gründen um die Höhe des Absatzfondsbeitrags korrigierte Rechnungen für den relevanten Zeitraum - vom 1. Juli 2006 bis zum Urteil des Bundesverfassungsurteils am 3. Februar 2009 - stellen. Sobald diese vorlägen, würden die Gelder von den Ölmühlen an die jeweiligen Vorlieferanten überwiesen. AgE