Ökoschwindel: Verhandlung am Bielefelder Landgericht

Gewerbsmäßiger Betrug in 139 Fällen wird Landwirt Ulrich F. und seiner Tochter Stefanie vorgeworfen.

Der 54-jährige Angeklagte und seine 26-jährige Tochter sollen in den Jahren 2005 und 2006 Mastschweine und Ferkel als „Bioschweine“ verkauft haben, die aber nicht nach ökologischen Vorgaben erzeugt wurden. Ulrich F. und seine Tochter hatten dadurch rund 290.000 € bzw. 58.000 € mehr kassiert, als sie für konventionelle Schweine bekommen hätten.

Ganze Familie beteiligt?

Das Geflecht ist kompliziert: Landwirt Ulrich F. und Tochter Stefanie besaßen mehrere Betriebsstätten, an denen sie Schweinemast und Ferkelerzeugung betrieben. Darüber hinaus waren vermutlich auch die Ehefrau des Angeklagten, der Lebensgefährte der Tochter sowie ihre jüngere Schwester an dem Betrug beteiligt. Auf den Namen der jüngeren Schwester beispielsweise wurden konventionelle Schweine gekauft. Sie hat aber, laut Aussagen der ermittelnden Polizeibeamten, diese Tiere nie wieder verkauft. Rechnungen über konventionelle Futtermittel, die auf den Namen des Lebensgefährten von Stefanie F. geschrieben worden waren, konnten die Beamten ebenfalls sicherstellen. Die Krux bei der Sache: Zum Zeitpunkt des Futterkaufes besaß besagter Lebensgefährte gar keine Schweine. Gegen die Ehefrau und den Lebensgefährten laufen ebenfalls Verfahren, sie wurden aber abgetrennt.

Beide sind vorbestraft

Sowohl Stefanie F. als auch ihr Vater sind vorbestraft: Ulrich F. war 2008 wegen Nötigung eines Amtsveterinärs und 2009 wegen Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten zu Geldstrafen verurteilt worden. Seine Tochter musste 2007 wegen Tierquälerei ebenfalls eine Geldstrafe zahlen.

Der Staatsanwalt fordert nun zwei Jahre und acht Monate Haft für Ulrich F., für Tochter Stefanie ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Das Urteil wird für Montag, den 10. Mai, erwartet. Dörte Quinckhardt