Nach Corona-Fällen in Schlachtbetrieben

NRW will landesweit Sonderkulturbetriebe prüfen

Das Amt für Arbeitsschutz wird verstärkt Sammelunterkünfte, Transporte und Abstandsregeln bei Feldarbeiten überprüfen: Die Betriebe müssen die geänderte Handlungshilfen zum Schutz vor dem Corona-Virus beachten.

Die gehäuften Corona-Fälle unter anderem im Schlachthof der Westfleisch in Coesfeld (wir berichteten) haben beim Land NRW offensichtlich die Alarmglocken läuten lassen. Die zuständigen Landesministerien wollen in den nächsten Tagen und Wochen landesweit die Sonderkulturbetriebe überprüfen, ob sie die besonderen Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen beim Einsatz von Saisonkräften auch wirklich einhalten.

Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft (WLAV) rät seinen Mitgliedern daher dringend, sich an alle Regeln zu halten, die sich aus der Handlungshilfe der Ministerien NRW ergeben. Die aktuelle Handlungshilfe des WLAV finden Sie hier.

Handlungshilfe: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unterkünfte der Saisonarbeitskräfte dürfen generell nur halb belegt sein (statt zum Beispiel vier Personen nur noch zwei Personen im Zimmer oder der abgeschlossenen Wohnung).
  • Der Arbeitgeber muss jene Personen betreuen, bei denen eine Corona-Infektion bei der Einreise festgestellt wurde und für die das Gesundheitsamt die Isolierung oder Quarantäne angeordnet hat.
  • Der Transport der Helfer zwischen Unterkunft und Einsatzort hat entweder nur in den jeweiligen Arbeitsteams oder stets nur mit halber Auslastung zu erfolgen. Die Helfer dürfen also nicht zu nah nebeneinander im Firmen-Bulli sitzen. Werden Personen aus verschiedenen Arbeitsteams gemeinsam etwa zum Spargel- oder Erdbeerfeld gefahren, müssen alle Mitfahrer einen Mundschutz tragen (Mund-Nase-Bedeckung).
  • Bei der Arbeit ist möglichst ein Abstand von 2 m einzuhalten. Kann ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, ist ebenfalls ein Mundschutz zu tragen. Je nach Art der Tätigkeit und Zusammensetzung der Teams können auch Gesichtsvisiere ausreichen.
  • An Standorten, an denen sich immer wieder mehrere Personen versammeln, etwa bei der Zeiterfassung oder beim Mittagessen in der Kantine, soll der Arbeitgeber die Schutzabstände mit einem Klebeband markieren. Außerdem sind die Mitarbeiter durch bauliche Maßnahmen (Abtrennungen durch Glas oder ähnliches) oder das Tragen eines Mundschutzes vor Infektionen zu schützen.
  • Für Firmenfahrzeuge, die mehrere Personen nutzen, gilt: Der Innenraum ist regelmäßig zu reinigen und desinfizieren. Die Fahrzeuge sind mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion sowie Papiertüchern und Müllbeuteln auszustatten.
  • Werkzeuge und Arbeitsmittel sind personenbezogen zu verwenden und vor der Übergabe an andere Personen zu reinigen. Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass die persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung nur von der jeweiligen Person genutzt wird.

Jeder Betrieb überprüft?

Der WLAV rechnet damit, dass das Amt für Arbeitsschutz in den nächsten Tagen und Wochen jeden Sonderkulturbetrieb in NRW prüfen wird. Hierauf sollten sich die Betriebe einstellen. In diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig: Saisonarbeitskräfte aus Rumänien dürfen, entgegen anderslautender Gerüchte, nach wie vor nur per Flugzeug nach Deutschland einreisen. Die Anmeldung der Kräfte erfolgt weiter über das Portal Saisonarbeit2020.bauernverband.de.

Saisonkräfte aus Polen dürfen hingegen mit dem Auto nach Deutschland einreisen.

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