NRW-Volksinitiative der Jäger erfolgreich

Das Landesparlament in Düsseldorf wird sich ein weiteres Mal mit dem im Frühjahr 2015 verabschiedeten Ökologischen Jagdgesetz NRW befassen müssen. Das ist die Folge einer Volksinitiative des Landesjagdverbandes.

Das Landesparlament in Düsseldorf wird sich ein weiteres Mal mit dem im Frühjahr 2015 verabschiedeten Ökologischen Jagdgesetz NRW befassen müssen. Das ist die Folge einer Volksinitiative, die der Landesjagdverband NRW angestrengt hat. Nach Angaben des Verbandes liegen dafür bislang rund 120.000 Unterschriften vor. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Unterschriften für eine Volksinitiative ist damit um fast das Doppelte übertroffen.

Am Donnerstag dieser Woche wollen Vertreter des Landesjagdverbandes NRW die Unterschriften im Landtag in Düsseldorf übergeben. Das Jagdgesetz bezeichnete Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes, als „teilweise verfassungswidrig, eigentumsschädlich und ideologisch geprägt“. Es richte sich „gegen bewährte jagdliche Praxis“ und gegen den Einsatz der Jagd für Artenvielfalt und ungeteilten Tierschutz.

Das Gesetz sei nicht nur politisch, sondern auch juristisch umstritten. Der LJV weist darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Arnsberg eine Regelung als grundgesetzwidrig beurteilt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt habe. Im Kern geht es um die Frage, ob das Land befugt gewesen sei, die Frage des Schießnachweises gesetzlich zu regeln (Az. 8 K 3614/15).

Parlamentarier nicht gebunden

Seit 2002 gibt es in NRW die Möglichkeit, per Volksinitiative das Landesparlament zu verpflichten, über die vorgetragenen Forderungen zu beraten. Dazu müssen mindestens 0,5 % der Stimmberechtigten über 18 Jahren in NRW, also etwa 66.000 Personen, die Initiative durch ihre Unterschrift unterstützen.

Allerdings sind die Parlamentarier durch die Volksinitiative nicht gebunden. Der Landtag bleibt in seiner Entscheidung frei. Die Volksinitiative ist also klar vom Volksbegehren zu unterscheiden, dass darauf abzielt, tatsächlichen Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.

Die bislang letzten im Landtag eingereichten Volksinitiativen befassten sich mit der Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit, einer Reform des Kommunalwahlrechts und Kürzungen der Landesmittel für Familien sowie Jugendeinrichtungen. Die bislang letzte, vom Landtag übernommene Forderung aus einer Volksinitiative betraf 2005 eine Reform der Diätenversorgung bei Landtagsabgeordneten. Str.