NRW: Neuer Kompromissvorschlag zur Kastenstandhaltung

Nachdem der Bundesrat die Entscheidung zum Kastenstand Anfang Juni vertagt hatte, legt NRW einen neuen Kompromissvorschlag vor: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum mit einer achtjährigen Übergangsfrist.

Nordrhein-Westfalen unternimmt einen neuen Anlauf, um im Streit über eine Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen einen Kompromiss zu finden. Kernpunkte eines nachgebesserten Kompromissvorschlags sind ein Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum innerhalb einer Übergangsfrist von acht Jahren sowie eine Konzentration der Umbauförderung auf Maßnahmen, die über die Vorgaben der Verordnung hinausgehen. Sollte sich eine Ländermehrheit abzeichnen, soll in der Bundesratssitzung am 3. Juli über die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abgestimmt werden.

Achtjährige Übergangsfrist

Laut dem vorliegendem Kompromissvorschlag wäre nach acht Jahren eine Fixation der Sauen im Deckzentrum nur noch für einen kurzen Zeitraum um den Zeitpunkt der Besamung zulässig. Außerhalb dieses Zeitraums sollen die Sauen in Gruppen gehalten werden müssen. Innerhalb der achtjährigen Übergangsfrist soll eine Haltung in vorhandenen Kastenständen unter der Voraussetzung zulässig sein, dass dem Schwein beim Ausstrecken der Gliedmaßen in Seitenlage kein bauliches Hindernis entgegensteht. Im Abferkelbereich soll es mit der Verkürzung der Verweildauer im Ferkelkorb auf fünf Tage, einer Vergrößerung der Abferkelbuchten auf 6,5 m2 sowie der Übergangsfrist von 15 Jahren bei den bereits bisher geplanten Regelungen bleiben.

In der von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Protokollerklärung sollen die Forderungen der sogenannten G-Länder zur Umbauförderung berücksichtigt werden. Danach sollen sowohl Betriebe gefördert werden, die in bereits innerhalb vorgesehenen Frist umrüsten, als auch solche, die über die Anforderungen der Verordnung hinaus Umrüstungen vornehmen.

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