NRW: Naturschutzpolitik neu ausrichten



Durch das neue Landes-Naturschutzgesetz sollen konkrete Maßnahmen für einen ambitionierten Natur- und Artenschutz und den besonderen Schutz wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen festgelegt werden. Das Kabinett hat die Eckpunkte in seiner Sitzung diese Woche verabschiedet, wie das NRW-Umweltministerium in einer Pressemeldung mitteilt.

Kommt ein zweiter Nationalpark?

Artenvielfalt braucht intakte, weitläufige und vernetzte Lebensräume, auch um eine genetische Verarmung einzelner Arten zu vermeiden. In NRW gibt es aber vor allem kleinteilige, inselartige Lebensräume und nur noch drei große, zusammenhängende und unzerschnittene Gebiete mit mehr als 100 km2, darunter der Nationalpark Eifel. Daher sieht das neue Landes-Naturschutzgesetz unter anderem vor, die Fläche des Biotopverbundes in NRW von derzeit 10 auf künftig 15 % zu erhöhen. „Dazu zählt auch, dass wir neben dem Nationalpark Eifel einen zweiten Nationalpark in NRW vorantreiben wollen, wie dies vom Landtag bereits beschlossen wurde“, kündigte Minister Remmel an. Ein Nationalpark sichere Artenvielfalt und eröffne Chancen für wirtschaftliche Entwicklung.

Was sonst noch geplant ist

Weitere geplante Eckpunkte im neuen Landes-Naturschutzgesetz sind unter anderem:

Sicherung des noch vorhandenen Grünlandes in NRW: Bunt blühende Wiesen und artenreiche Weiden im Flachland gibt es in NRW kaum noch. Seit Jahren schrumpft die Fläche zunehmend. Nach Auswertungen des Landesumweltamtes (LANUV) werden heute etwa 77 % des Grünlandes in NRW intensiv bewirtschaftet. Mit dem neuen Gesetz soll ein weiterer Verlust dieses Lebensraums verhindert werden, in dem wertvolles Grünland nicht mehr in Acker umgewandelt werden darf.

Naturmonumente
Im neuen Landes-Naturschutzgesetz ist zudem vorgesehen, wertvolle Naturmonumente von nationaler Bedeutung auszuweisen. Erstes "Nationales Naturmonument" in NRW sollen die Bruchhauser Steinen werden. Dabei handelt es sich um eine kulturhistorisch, naturgeschichtlich und landeskundlich bedeutende Felsformation mit vier Hauptfelsen auf dem 728 m hohen Istenberg im Rothaargebirge im Hochsauerlandkreis.

Erhalt wertvoller Lebensräume: Viele Lebensräume von bedrohten Tier- und Pflanzen-Arten in NRW sind nicht in einem guten ökologischen Zustand, allen voran im Tiefland unseres Bundeslandes (rund 3/4). Zum Schutz der wertvollen Nass- und Feuchtgrünlandflächen soll daher die Absenkung der Grundwasserstände untersagt werden.

Unterstützung des privaten Naturschutzes: Die Bewahrung des wertvollen Naturerbes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der private Naturschutz wird daher von der Landesregierung begrüßt und unterstützt. Gerade die Biologischen Stationen leisten einen großen Beitrag zum Schutz der Natur. Daher soll die finanzielle Förderung dieser privatrechtlich organisierten Vereine nun dauerhaft abgesichert werden.

Sicherung von Naturschutzgebieten: Mit dem neuen Landes-Naturschutzgesetz sollen die Grundlagen für den Schutz des nordrhein-westfälischen Naturerbes dauerhaft gesichert werden. Für Flächen, die in Naturschutzgebieten und anderen definierten Schutzkategorien liegen, soll es nach dem neuen Naturschutzgesetz zusätzlich ein Vorkaufsrecht des Landes und zu Gunsten von Naturschutz-Stiftungen privaten Rechts geben, um damit einen Ausverkauf unseres Naturerbes zu verhindern.

Schutz der "Urwälder von morgen": Das Land hat in den vergangenen Jahren auf den eigenen Staatswaldflächen rund 100 Wildnisgebiete ausgewiesen, in denen die Natur sich selbst überlassen wird. Diese nicht bewirtschafteten Rückzugsgebiete für bedrohte Arten sollen nun auf Dauer gesetzlich geschützt werden. Bisher gibt es keinen spezifischen naturschutzrechtlichen Rahmen zur Sicherung dieser wertvollen Gebiete.