Windkraft, Bauland, Kies

NRW-Landtag beschließt neuen Landesentwicklungsplan

Mehr Planungsspielraum für Städte und Gemeinden, weniger Raum für Windkraft, Landwirtschaft und Aufgabe des 5-ha-Zieles beim Flächenverbrauch - das ist NRWs neuer Landesentwicklungsplan.

Der Landtag des Landes NRW hat am 12. Juli einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen, wie von den Fraktionen CDU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart. Der LEP fasst die überörtliche und fachübergreifende Raumordnungsplanung zusammen. Die fünf Bezirksregierungen und die 396 Kommunen in NRW müssen sich bei Aufstellung ihrer Gebiets- und Flächennutzungspläne an die Vorgaben im LEP halten. Dabei geht es unter anderem um die Ausweisung von Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Infrastrukturprojekte, die Rohstoffsicherung sowie den Natur- und Klimaschutz.

Licht und Schatten

Aus Sicht der ländlichen Bevölkerung und der Land- und Forstwirtschaft enthält der LEP Licht und Schatten, wobei zahlreiche Detailfragen wahrscheinlich erst die Verwaltungsgerichte klären müssen. Ein Überblick:

  • Im alten LEP hatte die rot-grüne Landesregierung das Ziel vorgegeben, dass nur 5 ha Fläche pro Tag versiegelt werden dürfen. Das Ziel wurde gestrichen. Nunmehr können die Kommunen wieder neues Wohnbauland, Gewerbe- und Industriegebiete in den Außenbereichen leichter ausweisen. Die Landesbauernverbände WLV und RLV kritisieren den ungezügelten Flächenverbrauch. Die Wirtschaftsverbände hingegen begrüßen die Lockerung. „Eine innovative, wettbewerbsfähige Industrie braucht flexible, hochmoderne Transportwege und eine preiswerte, versorgungssichere Energie auf lange Zeit“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft.
  • Der neue LEP sieht vor, dass Kommunen bei der Ausweisung von Windzonen einen Mindestabstand von 1500 m zu Wohngebieten einhalten sollen. Zudem sollen Windräder nicht mehr in Wirtschaftswäldern gebaut werden. Nach Auskunft des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) sind davon zwar nicht die bestehenden Anlagen und Windzonen betroffen. Doch ob das Repowering an allen bisherigen Standorten möglich sein wird, ist fraglich. Neue, leistungsstarke Windkraftanlagen sind im Schnitt wesentlich höher als die alten. Nicht nur die Abstände zu einem Wohngebiet, sondern auch die Abstände untereinander (vier- bis sechsfacher Rotordurchmesser) dürften vielfach nicht mehr ausreichen. Hinzu kommt laut LEE, dass die Landesvorgabe (1500 m) das Bundesrecht aushöhlt. Geschäftsführer Jan Dobertin befürchtet, dass viele Kommunen in NRW ihre Planungen zu Windvorranggebieten jetzt mit Blick auf die 1500 m ganz einstellen und somit das Land NRW seine selbst gesteckten Ziele zum Klimaschutz nie erreichen wird. Dobertin: „Die Vorgabe im LEP widerspricht auch der Rechtsprechung etwa des Oberverwaltungsgerichtes NRW, wonach eine Kommune der Windkraft substanziellen Raum einräumen muss.“
  • Der Abbau von Kies als wichtigen Rohstoff für die Bauindustrie wird im LEP um 5 auf 25 Jahre verlängert. Dies stößt insbesondere bei vielen Kommunen am Rhein auf Widerstand. Sie fordern eine konkrete Bedarfsplanung, weil der meiste Kies insbesondere ins benachbarte Holland exportiert wird.

Ställe auf die Höfe

  • Positiv für die Landwirtschaft: Die Vorgabe im alten LEP, wonach große Stallanlagen in der Regel nur noch in Gewerbegebieten gebaut werden dürfen, wurde gestrichen. In diesem Punkt konnten sich die CDU-Abgeordneten aus dem Münsterland durchsetzen. MdL Henning Rehbaum aus Sendenhorst-Albersloh: „Ställe gehören auf die Höfe der Landwirte.“