NRW-Jagdgesetz noch einmal Thema

Bei einer Volksinitiative sind genug Stimmen zusammen gekommen - nun muss sich der Landtag noch einmal mit dem Landesjagdgesetz befassen. Die Unterzeichner haben klare Forderungen formuliert.

Der Landtag in Düsseldorf muss sich erneut mit dem Landesjagdgesetz befassen. Dafür hat sich die Volksinitiative "für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen" eingesetzt.

Nun wurde die geforderte Mindestzahl an Unterschriften erreicht – insgesamt 171.601 kamen zusammen.

Die Initiative fordert eine Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechts durch eine Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten, angemessene Jagdzeiten für nicht im Bestand bedrohte Wildarten, die Erleichterung von Schonzeitaufhebungen, die Sicherstellung einer flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit sowie die Verbesserung des Wildschutzes und des Schutzes von Bodenbrütern.

Außerdem verlangt sie die Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von Wild, tierschutzgerechte Regelungen zur Ausbildung von Jagdhunden und ein wirksamer rechtlicher Schutz aller jagdlichen Einrichtungen, ferner die Stärkung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Jagdrechtsinhaber und Jäger bei jagdbehördlichen Entscheidungen, die sofortige Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber sowie die strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht.

Wie der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen mitteilte hat Landtagspräsidentin Carina Gödeke die Abgeordneten über Wiedervorlage informiert. Sie empfiehlt das Anliegen der Volksinitiative zunächst an den Umweltausschuss zu überweisen. Dort finde eine Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative statt. „Wir Jäger erwarten, dass der Landtag nun endlich vernünftige und praxisorientierte Regelungen für die Jagd trifft“, sagte Jagdverbandspräsident Ralph Müller Schallenberg. AgE