Neue Fördermittel

NRW fördert Wegebau im ländlichen Raum

Das Land NRW fördert Wegebaumaßnahmen im ländlichen Raum mit bis zu 60 %. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Das Land NRW fördert den Wegebau außerhalb von Flurbereinigungen im ländlichen Raum mit einem Zuschuss von 60 % und maximal 500 000 € je Vorhaben. Die Fördermittel können Kommunen in der für das Programm „Ländlicher Raum 2014 bis 2020“ festgelegten Gebietskulisse erhalten. Für 2019 stehen zunächst 5,75 Mio.€ zur Verfügung.

Förderung für Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser will inbesondere Kommunen bei Umsetzung ihres ländlichen Wegenetzkonzepts unterstützen.

„Ländliche Wege erfüllen viele Funktionen. Sie sind Lebensadern im ländlichen Raum“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Insbesondere für Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege, die bislang nicht richtig befestigt sind, soll es Geld geben. Dazu gehören auch die Durchlässe sowie Brücken und die Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes. Das Förderprogramm wird von den Dezernaten 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der fünf Bezirksregierungen in NRW umgesetzt.

Die heutigen Wege wurden im Wesentlichen in den 1950er- bis 1970er-Jahren geplant und gebaut. Inzwischen haben sich Betriebsgrößen, Besitz und Produktionsweisen verändert und außerlandwirtschaftliche Nutzungen zugenommen. Für die erhöhten Anforderungen weisen viele Wege erhebliche Defizite auf.