Landesdüngeverordnung NRW

NRW-Dünge-VO gestartet, Kritik von Naturschützern

Heute ist die Landesdüngeverordnung in NRW in Kraft getreten. Ministerin Ursula Heinen-Esser ist zufrieden, Naturschützer nicht.

Die in der vergangenen Woche von der Landesregierung verabschiedete Landesdüngeverordnung ist heute in Kraft getreten. "Mit der neuen Verordnung verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren gezielt Flächen mit zusätzlichem Handlungsbedarf", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser in Düsseldorf. "Durch diese zielgenaue, effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern." (Das Wochenblatt hatte ausführlich berichtet, hier finden Sie weitere Informationen) Nordrhein-Westfalen will diese Expertise und die mit der Landesdüngeverordnung gewonnenen Erkenntnisse bei der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung einbringen.

NRW als Vorbild für Bund?

Die neue Bundesdüngeverordnung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag (27. März 2020) verabschiedet. Sie soll Mitte April in Kraft treten. Die Novelle sieht insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung sogenannter "Roter Gebiete" vor. (Hier finden Sie weitere Informationen) Dies hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen besonders mit Nitrat belastete Gebiete neu ausgewiesen werden. Ministerin Heinen-Esser: "Dies ist bei uns in Nordrhein-Westfalen mit Inkrafttreten der neuen Landesdüngeverordnung schon ab heute der Fall. Dies haben wir versprochen und hier haben wir Wort gehalten."

Dafür hat die Ministerin viel Zustimmung erhalten, beispielsweise vom WLV (lesen Sie hier) oder von „Land schafft Verbindung“ (lesen Sie hier).

Kritik vom NABU

Der NABU NRW sieht das ganz anders und wirft der Ministerin vor, den Gesundheits- und Umweltschutz zu schwächen. „NRW schreitet damit voran, für die intensive Landwirtschaft günstige, nicht aber für das Grundwasser und eine gesunde Umwelt in NRW notwendige Regelungen festzuzurren“, kritisiert Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. Während bundeseinheitliche Regelungen für die EU-konforme Umsetzung der Nitrateinträge in das Grundwasser notwendig und ein Gebot der Stunde seien, definiere NRW einen eigenen, der Umwelt nicht zuträglichen Weg. Im Vorlauf zu der am vergangenen Freitag verabschiedeten Bundesdüngeverordnung würden somit in NRW erst einmal Fakten geschaffen, die nicht primär die Umwelt als Maßstab des Handelns setzen, sondern vor allem Interessen der intensiven Landwirtschaft berücksichtigten, so Naderer.

Gegen Düngeverordnung klagen?

Einige Landwirte haben massive Zweifel, ob die für die Landes- und Düngeverordnung zugrunde liegenden Zahlen, beispielsweise zur Nitratbelastung, korrekt sind. Sie überlegen, gegen die Verordnungen zu klagen. Ob das sinnvoll und erfolgsversprechend ist, lesen Sie hier.