Gleichen Maßstab anlegen

Nitrat: Rote Gebiete werden vereinheitlicht

Mehr Qualität und Quantität der Messstellen sowie einheitliche Kriterien zur Ausweisung von roten Gebieten bringen mehr Verursachergerechtigkeit – Bundesministerin Klöckner leitet Anhörung zur Verwaltungsvorschrift ein.

Im Zuge der Änderung der Düngeverordnung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wert auf die einheitliche Ausweisung der belasteten Gebiete (sogenannte „rote Gebiete“) gelegt. Bisher wurde das von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen geführt hat.

Mehr Messstellen

Die Kriterien für eine Vereinheitlichung wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) festgelegt. Im Mittelpunkt stehen dabei qualitative Verbesserungen bei den Anforderungen an eine Grundwasser-Messstelle sowie die verbindliche Festlegung einer Mindestdichte an Messstellen – auf 50 km² soll es künftig mindestens eine Messstelle geben.

Zur Verwaltungsvorschrift hat Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner nun die Ressortabstimmung sowie parallel die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die Bundesministerin betont: „Die bundeseinheitlichen Kriterien sind ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Bisher sind die Bundesländer hier unterschiedlich vorgegangen. Das hat zu Unmut bei den Landwirten geführt. Dort, wo zu viel...