Nitrat im Grundwasser: Mahnschreiben aus Brüssel

Die EU-Kommission droht Deutschland mit einer Klage vor dem EuGH: Binnen zwei Monaten muss die Bundesregierung überzeugende Maßnahmen ergreifen, um die Nitratbelastung im Grundwasser zu senken. Der Bauernverband äußert Unverständnis für das Vorgehen.

Die Europäische Kommission hat Deutschland im Rahmen des laufenden Vertrags­verletzungsverfahrens in einem Mahnschreiben offiziell aufgefordert, die Vorgaben der EU-­Nitratrichtlinie umzusetzen und damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr nachzukommen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, drohen der Bundesrepublik Strafzahlungen von bis zu rund 850.000 € pro Tag.

Die Verordnung reicht nicht

Die Behörde erklärte, dass die Folgemaßnahmen Deutsch­lands – gemeint ist die 2017 in Kraft getretene neue Düngeverordnung – die vom EuGH festgestellten Mängel nicht hinreichend beseitigt hätten. Bedenken bestünden vor allem hinsichtlich der Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln, den zusätzlichen Maßnahmen für besonders belastete Gebiete, den Sperrzeiten und der Düngung auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen.

Die EU-Behörde hatte bereits kurz vor der offiziellen Bekanntgabe ein Schreiben an die Bundesregierung verschickt, in dem Berlin aufgefordert worden sein soll, die besagten Mängel innerhalb von acht Wochen abzustellen.

Dem Vernehmen nach zielt das Schreiben und damit die Einleitung der ersten Stufe eines Zweitverfahrens vor allem darauf ab, die vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundes­umweltministerium entwickelten Nachbesserungsvorschläge zeitnah umzusetzen.

Bundesregierung prüft

Derweil kündigten das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung an, den Inhalt des Mahnschreibens der Kommission in Sachen EU-Nitratrichtlinie zu prüfen und die Antwort innerhalb der Bundesregierung unter Einbeziehung der Länder abzustimmen. Wie beide Ressorts erklärten, wird die Bundesregierung daran arbeiten, in der nur achtwöchigen Frist eine Einigung zu erzielen. In dieser Zeit würden weiterhin Gespräche mit der EU-Kommission geführt, um zügig zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Klares Ziel sei es nach wie vor, das Urteil vom 21. Juni 2018 so schnell wie möglich und vollständig umzu­setzen.

Weiter Anpassungsbedarf

Die Ministerien bestätigten, dass die EU-­Kommission gegenüber Deutschland das Zweitverfahren wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie eröffnet habe. Auch die im Juni nach Brüssel übermittelten Vorschläge zur Anpassung der geltenden Düngeregelungen seien aus Sicht der Brüsseler Behörde nicht ausreichend.

Landwirtschafts- und Umweltministerium erinnerten daran, dass der EuGH in seinem Urteil festgestellt habe, dass Deutschland die Nitratrichtlinie verletze. Der Verstoß liege darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten.

Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung sei nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens gewesen, sondern die alte Düngeverordnung von 2006, stellten beide Ministerien fest. Aufgrund des EuGH-Urteils sehe die Kommission allerdings auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung von 2017.

Die Bundesregierung hatte zur Verschärfung der Anfang Juni 2017 in Kraft getretenen Düngeverordnung unter anderem vorgeschlagen, eine Mengenobergrenze in Höhe von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag vorzuschreiben. Auch eine Reduzierung der Düngung in den sogenannten roten Gebie­ten um 20 % des Betriebsdurchschnitts soll als zusätzliche Maßnahme ergriffen werden.

„Unverhältnismäßig“

Der Deutsche Bauernverband bezeichnete die Einleitung der ersten Stufe eines Zweitverfahrens gegen Deutschland als „unverhältnismäßig und unangemessen“. Die deutschen Bauern erwarteten von der Politik, dass der jahrelange Streit über das deutsche Düngerecht endlich zu einem Abschluss gebracht werde und die Maßnahmen in der Praxis wirken könnten. Vor allem beanstandet der Bauern­verband, dass die Kommission Deutschland zwar Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Rechts bescheinige und den weiteren Zeitplan für eine erneute Änderung der Düngeverordnung abstimme, zeitgleich aber die Bundesregierung erneut mit einem Vertragsverletzungsverfahren überziehe.