Nitrat im Grundwasser: Falsche Zahlen nach Brüssel gemeldet?

Hat Deutschland nur die höchsten und somit nicht vergleichbare Zahlen zur Nitratbelastung im Grundwasser gemeldet? Eine Analyse der Fakten.

Die Nachricht verbreitete sich in den sozialen Medien fast schneller, als sie getippt war. Der Inhalt sinngemäß: „Deutschland hat mehr 11.000 Grund­wassermessstellen, aber nur die Analysewerte der auffälligsten 700 Messstellen nach Brüssel gemeldet. Deshalb liegen wir bei der Nitratbelastung des Grundwassers auf dem vorletzten Platz vor Malta. Hätte das Bundesumweltministerium den Nitratgehalt sämtlicher Brunnen gemeldet, so wie alle anderen EU-Länder auch, würde Deutschland im oberen Mittelfeld rangieren und die Welt wäre in Ordnung.“

Nitrat alle vier Jahre melden

Keine Frage: Es gibt viel Verständnis für den Zorn der Landwirte über die verschärfte Düngeverordnung. Trotzdem ist eine sorgfältige Analyse erforderlich. Im Artikel 10 der EG-Nitratrichtlinie verpflichtet die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten, alle vier Jahre über die Maßnahmen zum Schutz vor Nitrat und die Über­wachung zu berichten. Das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium haben das letztmalig im Januar 2017 mit dem Nitratbericht 2016 getan.

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Aktionsprogramme überwachen. In Deutschland ist das im Wesentlichen die Düngeverordnung, die flächendeckend umgesetzt ist. Deutschland muss dazu den Nitratgehalt in Oberflächengewässer und Grundwasser an ausgewählten Messstellen prüfen, an denen sich der Grad der Nitratverunreinigung aus landwirtschaftlichen Quellen feststellen lässt.

Für den ersten Nitratbericht aus dem Jahr 1996 haben die Bundesländer hierfür 186 Messstellen ausgewählt. Das war nicht flächenrepräsen­tativ. Später gab es nur noch 162 Messstellen. Die deutsche Messstellendichte war damit deutlich niedriger als in den meisten anderen ­Mitgliedstaaten, stellte die Kommission 2012 fest.

Landwirtschaft einbeziehen

Deshalb musste Deutschland das bestehende Messnetz deutlich überarbeiten sowie erweitern und dabei die Einträge aus der Landwirtschaft repräsentativ abbilden. Das neue EU-Nitratmessnetz ist nun Bestandteil eines repräsentativen Grundwassermessnetzes für die gesamte Bundesrepublik. Es bildet die Grundlage für die Berichterstattung über die Umsetzung der Nitratrichtlinie an Brüssel. Der Bauernverband hatte die Erweiterung des Messstellennetzes vehement gefordert.

Die EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG schreibt vor, dass sich bei der Auswahl der Messstellen ein Zusammenhang zwischen der Nitratbelastung der Gewässer und der landwirtschaftlichen Nutzung herstellen lassen kann. Daher wurden für die aktuelle Berichterstattung nur die Messstellen ausgewählt, die von der Nutzung als Acker, Grünland und Sonderkulturen beeinflusst sind.

Die Messstellen sind zum „Teilmessnetz Landwirtschaft“ zusammengefasst. Dieses sogenannte neue EU-Nitratmessnetz umfasst 697 Messstellen und damit mehr als viermal so viele wie das alte Belastungsmessnetz. Es beschreibt repräsentativ den Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung auf die oberflächennahen Grundwasser in Deutschland und ist Grundlage für den ­Nitratbericht 2016.

Vorwürfe sind falsch

Von den rund 700 Messstellen des EU-Nitratmessnetzes haben 28% den Schwellenwert von 50 mg Nitrat je Liter im Zeitraum von 2012 bis 2014 überschritten. Damit ist die Aussage „… aber nach Brüssel wurden nur die Analysewerte der auffälligsten 700 Messstellen gemeldet.“ falsch. Der Anteil von 72% Messstellen im EU-Nitratmessnetz unter dem Schwellenwert belegt, dass nicht ausschließlich die „auffälligsten“ im Bericht auftauchen.

Damit ist die Aussage „… aber nach Brüssel wurden nur die Analysewerte der auffälligsten 700 Messstellen gemeldet.“ falsch.

Streiten mag man noch über die Frage, ob 697 landwirtschaftlich beeinflusste Messstellen repräsentativ für den Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung sind. Kritiker bestreiten das. Fraglich ist jedoch, ob das für die Kritik an der Düngeverordnung und insbesondere das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie hilft bzw. geholfen hätte. Mit der Neukonzeption des Messstellennetzes ist der Anteil der belasteten Messstellen deutlich zurückgegangen.

(Bildquelle: Nitratbericht 2016)

Handeln verschlafen

Der Europäische Gerichtshof hat am 21. Juni 2018 geurteilt, dass Deutschland verstärkte Maßnahmen gegen die zunehmende Nährstoffanreicherung in Gewässern (Eutrophierung) hätte ergreifen müssen, „ohne dass es einer Erörterung der Frage bedürfte, nach welcher Methode der Anteil der Messstationen zu berechnen ist, bei denen die Nitratkonzentrationen bei 50 mg/l und höher lag, oder welches Messnetz für die Nitrat­situation des oberflächennahen Grundwassers am repräsentativsten ist.“

Vertreter der Generaldirektion Umwelt haben dem WLV-Vorstand im März 2019 deutlich gemacht, dass die Kommission nicht aufgrund des vorletzten Platzes hinsichtlich der Nitratbelastung Klage gegen Deutschland erhoben habe. Entscheidend sei gewesen, dass Deutschland die Düngeverordnung nicht angepasst habe, obwohl sich die Belastungssituation über Jahre nicht verbessert habe.

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