Niedersachsen: Preisbremse für Agrarflächen

Der niedersächsische Agrarminister Christian Meyer stellte eine Gesetzesinitiative vor: Bauern sollen beim Flächenerwerb ein wirksames Vorkaufsrecht vor Fremdinvestoren erhalten.

Das Land Niedersachsen will mit einer Reform des Grundstücksverkehrsrechts den enormen Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen abbremsen und ortsansässigen Bauern ein Vorkaufsrecht einräumen, wenn Flächen zum Verkauf anstehen. „Bauernland muss in Bauernhand bleiben“, sagte Agrarminister Christian Meyer, als er am gestrigen Mittwoch die Eckpunkte des „Gesetzes zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen“ vorstellte. „Mit dem Gesetz erhöhen wir die Transparenz bei Flächenverkäufen oder Neuverpachtungen. Und wir stärken die bäuerlichen Familienbetriebe, die oftmals die überhöhten Bodenpreise nicht mehr bezahlen können.“

Bundesweit stärkster Preisanstieg in Niedersachsen

Hintergrund für die Gesetzesinitiative ist der verschärfte Wettbewerb um landwirtschaftliche Flächen in Niedersachsen. Nirgends in Deutschland sind die Boden- und Pachtpreise so stark gestiegen wie in Niedersachsen. Über die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Niedersachsen ist bereits Pachtland.

Künftig soll das Preisniveau in einer Region transparent ermittelt werden. Liegen die Kauf- oder Pachtpreise mehr als 30 % über den örtlichen Durchschnittspreisen, soll die zuständige Behörde, in der Regel der Landkreis, laut Gesetzesentwurf empfindliche Geldbußen verhängen. Die Neuregelungen sollen außerdem verhindern, dass einzelne Flächeninhaber eine marktbeherrschende Stellung in einer Region erlangen. Dies wäre der Fall, wenn ein Käufer oder Pächter 25 % der Flächen in einer Gemarkung besitzt oder gepachtet hat. „Dann muss er anderen Landwirten, die Interesse an der Fläche haben, den Vortritt lassen“, so Niedersachsens Landwirtschaftsminister. „Wir dämpfen damit den Strukturwandel und beschränken den Einfluss außerlandwirtschaftlicher Investoren.“

Rangfolge der Interessenten

Ortsansässige Landwirte sollen beim Flächenerwerb privilegiert werden. Dafür können sie vorab der zuständigen Behörde ihr Interesse an Flächenkäufen melde. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie ein Vorkaufsrecht. So soll bei mehreren Kaufinteressenten zunächst der bisherige Pächter den Vorrang erhalten. Aber auch Junglandwirte oder Neueinsteiger haben durch ein entsprechendes Punktesystem verbesserte Chancen, an Flächen zu gelangen. Flankiert wird dies durch ähnliche geplante Regelungen im Landpachtrecht.

Minister Meyer: „Wir sind uns mit den landwirtschaftlichen Verbänden einig, dass das bestehende Grundstücksverkehrsrecht in dieser Frage ein zahnloser Tiger ist.“ Denn es gebe zahlreiche Umgehungstatbestände. „Wenn der Betrieb von einem Investor gekauft wird, ohne dass sich die Eintragung im Grundbuch ändert, greift bislang das Vorkaufsrecht nicht“, so Meyer.

Anteilskäufe werden anzeigepflichtig

Daher sollen auch sogenannte Anteilskäufe anzeige- und somit zustimmungspflichtig werden. Wenn bisher ein externer Investor mehrheitlich die Anteile an einem landwirtschaftlichen Unternehmen erworben hat, dieses dann aber unter gleichem Namen unverändert weitergeführt wurde, konnte der Aufkäufer somit die Prüfung durch den Grundstücksverkehrsausschuss umgehen.

Nach der Föderalismusreform ist das Grundstücksverkehrsrecht Ländersache. Niedersachsen wäre nach Baden-Württemberg das zweite Bundesland, das den Grundstücks- und Bodenmarkt eigenständig gestaltet.

Das Landvolk Niedersachsen begrüßte den Schutz der Agrarstruktur. Die "Pacht- oder Kaufpreisbremse" für landwirtschaftliche Flächen dürfe bäuerliche Familienbetriebe innerhalb kleiner Gemarkungen aber nicht in ihren Wachstumschancen beschneiden, warnte der Verband. bw