Neues Hochwasserschutzgesetz II

Mit dem in der vergangenen Woche verabschiedeten Hochwasserschutzgesetz II wird den Ländern ein Vorkaufsrecht für Grundstücke eingeräumt, die für Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden.

In seiner Sitzung am vergangenen Freitag gab der Bundesrat grünes Licht für das Hochwasserschutzgesetz II. Damit verzichtete er auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, obwohl der Bundestag den von Länderseite vorgebrachten Bedenken nicht Rechnung getragen hatte. Das räumte die Länderkammer in einer begleitenden Entschließung ein. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die neuen bundesgesetzlichen Regelungen zum Hochwasserschutz „mit Blick auf ihre Wirksamkeit und den erforderlichen Aufwand“ bis spätestens Ende 2019 zu evaluieren und dazu einen Bericht vorzulegen.

Was das Gesetz besagt

Mit dem Gesetz wird den Ländern ein Vorkaufsrecht für Grundstücke eingeräumt, die für Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen benötigt werden. Als Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts müssen eindeutige Gründe des Hochwasserschutzes oder des Küstenschutzes vorliegen.

Einführen können die Länder künftig neue Gebietstypen, nämlich „Hochwasserentstehungsgebiete“ sowie „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“.

Eine ursprünglich geplante Pflicht zum hochwassersicheren Bauen selbst in von Deichen geschützten Gebieten wurde im parlamentarischen Verfahren gestrichen. AgE