Düngegesetzgebung

Neuer Entwurf zur Landesdüngeverordnung

Das Landeskabinett hat den Entwurf für die Änderung der Landesdüngeverordnung verabschiedet. Besonders wichtig dabei: Die stärkere Differenzierung der nitratbelasteten Gebiete. Jetzt folgt die Verbändeanhörung.

Am Dienstag hat das Landeskabinett einen Entwurf zur Änderung der Landesdüngeverordnung verabschiedet, durch die nitratbelastete Gebiete auf Basis neuer Erkenntnisse stärker differenziert werden sollen. Dazu erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Erforderliche weitergehende Maßnahmen zum Grundwasserschutz sollen dort ergriffen werden, wo die Belastungsquellen sind. Wir müssen weg von pauschalen hin zu zielgenauen Anforderungen“. Der Entwurf wird nun den Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Die neuen Regeln sollen schon Anfang April in Kraft treten.

Viele Änderungen erwartet

Grundlage für die Anpassung der Düngeverordnung sind unter anderem die aktuellen Monitoringergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Demnach wird sich infolge der an vielen Stellen feststellbaren Verringerung der Nitratkonzentrationen auch die künftige Einstufung vieler Grundwasserkörper ändern.

Auf Basis dieser Ergebnisse, der laufenden Überprüfung der Grundwassermessstellen sowie zusätzlicher Modellierungen wird mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung eine neue Kulisse skizziert, die eine stärkere Binnendifferenzierung bei der Bewertung der Grundwasserkörper vornimmt.

Der Landesregierung sei bewusst, dass mit der in Kürze anstehenden erneuten Novelle der Düngeverordnung des Bundes voraussichtlich neue Vorgaben zur Gebietskulisse und der einzuleitenden Maßnahmen kommen werden. Aber die dafür notwendigen Kriterien müssten erst noch entwickelt und umgesetzt werden, erklärte Heinen-Esser.

Landes- und Bundesdüngeverordnung

Bereits mit der aktuell gültigen, im Februar 2019 in Kraft getretenen nordrhein-westfälischen Landesdüngeverordnung wurden in Ergänzung zu den 2017 bundesweit in Kraft getretenen verschärften Düngeregeln zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung in nitratbelasteten Gebiete gestellt. Dazu gehörten etwa die Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte von Mist oder Gülle, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst sowie die Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt vier Stunden.

Der Bund hat Mitte Februar einen Vorschlag zur Änderung der Bundesdüngeverordnung vorgelegt. Die Novelle, die am 3. April im Bundesrat zur Abstimmung steht, sieht ebenfalls eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung der "Roten Gebiete" vor.


Mehr zu dem Thema