Neue Steuergesetze verabschiedet: Bedeutung für Landwirtschaft

Das Parlament hat zum Jahresende wichtige Steuergesetze verabschiedet: Dazu gehört das Jahres­steuergesetz 2019, das die Tierhaltungskooperationen und die steuerliche Gewinnglättung betrifft.

Bei neuen Elektronutzfahrzeugen wird eine Sonderabschreibung von 50% der Anschaffungskosten eingeführt. Elektronutzfahrzeuge sind Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3, die nur durch Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Das gilt auch für elektrisch angetriebene Lastenfahrräder mit einem Transportvolumen von mindestens 1 m³ und einer Nutzlast von mindestens 150 kg.

Warengutscheine

Zu den steuerpflichtigen Geldleistungen gehören ab 1. Januar 2020 auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Das gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, wie etwa Tankkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Sie müssen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Tierhaltungskooperationen

Mit der Grundsteuerreform wurde zum 1. Januar 2025 die einschlägige Vorschrift für die Tierhaltungskooperationen aufgehoben. § 13b des Einkommensteuergesetzes übernimmt die bisherigen Grundsätze und führt diese einkommensteuerrechtlich ab dem Wirtschaftsjahr 2025/26 fort. Die Vorschrift wurde im Bereich der landwirtschaftlichen Alterskasse an den europäischen Rechtsrahmen angepasst.

Zu den persönlichen Voraussetzungen einer Tierhaltungskooperation gehören unter anderem,...