NABU: Wölfe "meistens" ungefährlich

Einen einheitlichen Umgang mit auffälligen Wölfen fordern der Naturschutzbund Deutschland und der International Fund for Animal Welfare. Zugleich ziehen sie eine kritische Bilanz des "Wolfsmanagements" in Deutschland.

Einen einheitlichen Umgang mit auffälligen Wölfen fordern der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der International Fund for Animal Welfare (IFAW). In einem Schreiben an die Umweltministerien der Bundesländer ziehen die Verbände zugleich eine kritische Bilanz des bisherigen "Wolfsmanagements" in Deutschland.

Notwendig seien mehr Qualität, Transparenz und eine bessere Vernetzung im Wolfsmonitoring von Bund und Ländern, heißt es in dem Schreiben. Nach wie vor seien die Ursachen für auffällig gewordene Wölfe nicht hinreichend untersucht worden.

Als einen ersten wichtigen Schritt zur Koordinierung des Wolfsmanagements sehen NABU und IFAW die vom Bundesumweltministerium eingerichtete Dokumentations- und Beratungsstelle. Insbesondere bei Verdachtsfällen von auffälligen Wölfen sei die Beratung durch das Wolfsberatungszentrum unbedingt in Anspruch zu nehmen.

Anfütterung macht Wölfe "dreist"

Die Verbände verweisen auf internationale Studien, denen zufolge ausgewachsene Wölfe extrem selten die Nähe zu Menschen suchten. „Meistens sind Begegnungen ungefährlich und in der Regel auf eine naive Neugier junger Wölfe zurückzuführen, die sich mit dem Heranwachsen verliert“, so die Umweltverbände.

Nach ihrer Einschätzung werden wiederholte Begegnungen eines Einzelwolfes mit Menschen und die Entwicklung von dreistem Verhalten am wahrscheinlichsten von einer Anfütterung durch Menschen verursacht. Die Aufklärung der Bevölkerung sei daher von besonderer Bedeutung, „um die absichtliche oder unabsichtliche Anfütterung zukünftig zu verhindern“.

Risiko für Menschen nicht ganz ausgeschlossen

Nicht gänzlich ausschließen wollen NABU und IFAW, dass von auffälligen Wölfen ein Risiko für Menschen ausgehen kann. Nach Ausschöpfung aller sanfteren Maßnahmen der Vergrämung könne es als letzte Möglichkeit notwendig werden, solche Tiere nach der Ausnahmeregelung des Bundesnaturschutzgesetzes zu "entnehmen". Weitergehende Rechtsänderungen halten die Verbände nicht für erforderlich. AgE