Müller gegen Milchbauern

Die Schadenersatzklage der Unternehmensgruppe Theo Müller gegen den Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und zehn Milchbauern wegen der Blockade der Sachsenmilch soll nach dem Vorschlag des Landgerichts Bautzen mit einem Vergleich enden. Die beklagten Verbände und Landwirte sollen eine Unterlassungs­erklärung abgeben und Theo Müller 10 % der Klagesumme zahlen. Sachsenmilch fordert einen Schadenersatz von 687 .000 €.

Sachsenmilch stehe Schadenersatz zu, stellte das Gericht in der mündlichen Verhand­lung fest. Drei Tage seien die Zufahrten zur Müller-Molkerei blockiert worden. Eine solche Betriebsblockade sei durch das Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit nicht geschützt.
Müller will sich mit einem „symbolischen Schadenersatz“ nicht begnügen, bietet jedoch eine Halbierung an. Wichtig ist für den Molkereichef die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit und die Unterlassungserklärung der Verbände. Sachsenmilch strebt ein Urteil an, das rechtswidrige Aktionen dieser Art in Zukunft ausschließt. AgE