EU-Entscheidung

Mitgliedstaaten stimmen für Neonikotinoid-Verbot außerhalb von Gewächshäusern

Die Mehrheit der EU-Staaten hat am 27. April 2018 einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Wirkstoffe Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin aus der Gruppe der Neonikotinoide nicht weiter für Kulturen im Freiland zu genehmigen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich für ein absolutes Anwendungsverbot der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam außerhalb von Gewächshäusern ausgesprochen. Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen dürfen künftig nur noch in festen Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das im Gewächshaus angebaut wird, angewendet werden. Die entsprechenden Pflanzen dürfen später nicht im Freien ausgepflanzt werden, sondern müssen bis zur Ernte bzw. Verwertung im Gewächshaus bleiben.

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis zeigte sich erleichtert darüber, dass die EU-Staaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) seine Vorschläge zum Schutz von Bienen und anderen Insekten angenommen haben. Gerade die Bienengesundheit sei für ihn mit Blick auf den Schutz der Biodiversität, der Lebensmittelproduktion sowie des Umweltschutzes von überragender Bedeutung, erklärte Andriukaitis.

Deutschland stimmt mit Ja

Deutschland stimmte im SCoPAFF - wie zuvor angekündigt - mit Ja für den Kommissionsvorschlag. Im Vorfeld hatten sich zudem unter anderem auch Frankreich und Österreich für ein klares Freilandverbot dieser drei Insektizide ausgesprochen. Ein Inkrafttreten der betreffenden Kommissionsverordnung wird gegen Ende des Jahres erwartet.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die Entscheidung. Dies sei ein guter Tag für den Schutz der Bienen in Deutschland und in Europa. „Bienen sind systemrelevant - auch für den Erhalt unserer Landwirtschaft“, so die CDU-Politikerin. Das habe man mit der Abstimmung in Brüssel nochmal deutlich gemacht.

Aktuelle Situation in Deutschland

In Deutschland sind aktuell 14 Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zugelassen. Neun davon sind Mittel zur Behandlung von Zuckerrüben- und Futterrübensaatgut. Ansonsten sind Spritz- oder Gießanwendungen in verschiedenen Kulturen zugelassen. Darunter sind sowohl Gewächshaus- als auch Freilandanwendungen. Da die Mittel als bienengefährlich eingestuft sind, dürfen sie nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden.

Die Hintergründe

Bereits 2013 hatte die Europäische Kommission die Verwendung der drei Wirkstoffe eingeschränkt. Seinerzeit war die Anwendung in vielen Kulturen ausgeschlossen und die Anwendung auf berufliche Anwender beschränkt worden. 2015 beauftragte die Europäische Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit einer weiteren wissenschaftlichen Bewertung, die alle neue Daten, Studien und Informationen berücksichtigen sollte. Die EFSA veröffentlichte ihren Bericht am 28. Februar 2018; er kommt zu dem Schluss, dass es aufgrund der vorliegenden Daten keine Freilandanwendungen gibt, die als sicher für Honigbienen und andere Bestäuber eingestuft werden können.

Lesen Sie hier mehr zum Thema:

Deutschland für Neonikotinoidverbot im Freiland

von Nachrichtendienst Agra-Europe

Via Twitter hat Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner bestätigt, dass sie für das von der EU-Kommission geplante Neonikotinoid-Verbot stimmen will. Die Anwendung dreier neonikotinoiden...