Mit Scheinfirmen gehandelt

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 10.000 € verurteilte das Landgericht Münster am Dienstag der vergangenen Woche den 54-jährigen Feinkosthändler Guiseppe De L.

Das Gericht erklärte den italienischen Unternehmer wegen Steuerhinterziehung in den Jahren 1998 und 1999 für schuldig. Der Italiener hatte in Heiden (Kreis Borken) gemeinsam mit seinem Bruder eine Käserei und einen Feinkosthandel betrieben.

Vorsteuer geltend gemacht

Vor Gericht gab De L. zu, über seinen Landsmann P. Importwaren für den Feinkosthandel bezogen zu haben. Abgerechnet wurden die Bestellungen über verschiedene Unternehmen dieses Geschäftspartners. Dabei handelte es sich um Scheinfirmen mit Sitz in Deutschland. Für die bezogenen Waren in den Jahren 1998 und 1999 machte der Heidener Unternehmer rund 830.000 DM an Vorsteuer geltend, die er an die Briefkastenfirmen allerdings nicht gezahlt hatte. Insgesamt beläuft sich die Summe an zu unrecht geltend gemachtem Vorsteuerabzug auf rund 2 Mio. DM.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts ging in ihrer Urteilsbegründung davon aus, dass der heute in Berlin lebende Feinkostunternehmer das System der Scheinfirmen nicht aufgebaut, sondern lediglich genutzt habe. Die lange Verfahrensdauer führte außerdem dazu, dass dem Angeklagten ein Jahr der verhängten Haftstrafe bereits als vollstreckt angerechnet wurde. Das Geständnis, das der Angeklagte vor der Wirtschaftsstrafkammer ablegte, wirkte sich ebenso positiv aus wie die Tatsache, dass der Unternehmer zum Zeitpunkt der Steuerhinterziehung noch nicht vorbestraft gewesen sei.

Insolvenz der Käserei

Das hat sich allerdings geändert: Im Jahr 2005 hatte die Spezialitäten-Käserei des Angeklagten Insolvenz anmelden müssen. Vorausgegangen war der Insolvenz, dass Guiseppe De L. unter den Verdacht der gewerbsmäßigen Hehlerei geraten war. Der Hauptlieferant der Käserei, eine Liefergenossenschaft, stellte daraufhin Forderungen in Höhe von rund 1 Mio. €. Gleichzeitig drehte die Hausbank der Käserei „den Geldhahn zu“ und arbeitete nur noch auf Guthabenbasis mit dem Unternehmen zusammen, sodass die Käserei in einen Liquiditätsengpass geriet.

Obwohl Guiseppe De L. als Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens über diese Situation Kenntnis hatte, tätigte er weiterhin Geschäfte ohne seine Geschäftspartner zu informieren. Wegen Betrugs in 23 Fällen und verschleppter Insolvenzanmeldung wurde Guiseppe De L. deshalb 2008 zu einer Geldstrafe von insgesamt 30.000 € verurteilt. Dörte Quinckhardt


Den ausführlichen Bericht lesen Sie in Wochenblatt-Folge 17, Seite 114.