Milchviehhalter Tobias F. freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft hatte Tobias F. aus Halver Gewässerverunreinigung in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Im März 2015 waren 1700 m3 Gülle in eine Talsperre gelangt. Nun wurde der Landwirt freigesprochen.

Das Landgericht Hagen hat Tobias F. aus Halver am Montag dieser Woche von sämtlichen Anklagevorwürfen freigesprochen. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Freispruch beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Milchviehhalter Gewässerverunreinigung in einem besonders schweren Fall und zweifache falsche Verdächtigung zur Last gelegt.

Der Hintergrund

Am 18. März 2015 waren 1700 m3 Gülle in den Neye-Bach in Halver-Kotten und in die Neye-Talsperre in Wipperfürth gelangt. Nahezu das komplette tierische und pflanzliche Leben im Neye-Bach sowie in den dort gelegenen Fischteichen starb ab, unter anderem auf Grund stark erhöhter Ammonium-Stickstoffwerte, die zeitweise 800-fach über dem Richtwert lagen. In der Neye-Talsperre kam es zur biologischen Verödung.

Der überwiegende Teil der Gülle setzte sich an der Staumauer der Talsperre am Boden ab. Sie wurde abgepumpt und in Klärwerk transportiert.

Die Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft gab dem Landwirt die Schuld am Auslaufen der Gülle (siehe Kasten). Er habe in der Tatnacht gegen 1.00 Uhr auf dem Gelände seines Bauernhofes in Halver einen 6.000 m3 fassenden Güllesilo zu einem Pufferbehälter führenden Schlauch abgekoppelt und diesen hangabwärts gelegt. Sodann soll er einen Schieber geöffnet haben, um die im Silo befindliche Gülle abzulassen. Die Gülle sei dann hangabwärts über Wiesen in den Neye-Bach und von dort in die vier Kilometer entfernte Neye-Talsperre geflossen.

Zeugen vernommen

Doch nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen aus dem Umfeld des Landwirtes war das Landgericht davon überzeugt, dass die Vorwürfe nicht als erwiesen anzusehen seien. Der Angeklagte habe kein nachvollziehbares Motiv für eine illegale Entleerung des Gülle-Silos gehabt. Im März 2015 habe der Landwirt lediglich noch eine weitere Zwangsgeldzahlung von 2000 € für die Nutzung des nicht genehmigten Güllesilos an den Kreis erbringen müssen.

Die nächste Zahlung wäre erst im April 2015 fällig geworden. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte der Angeklagte das Silo auf legalem und wirtschaftlich sinnvollem Wege nach und nach leeren können. Man könne nicht davon ausgehen, dass der Angeklagte nur um die Zahlung einer Rate von 2000 € zu ersparen, eine derartige Umweltkatastrophe in Kauf genommen hätte.

Doch ein Sabotageakt?

Des Weiteren habe der Angeklagte in der Tatnacht einen Mitarbeiter bei sich übernachten lassen. In den Nachtstunden habe der Landwirt den Mitarbeiter zum Kuhstall auf dem Hof geschickt, um nach einer kalbenden Kuh zu schauen. Dies wäre vor dem Hintergrund einer möglichen frühen Entdeckung der Tat sehr riskant gewesen.

In den Morgenstunden nach der Tatnacht habe der Angeklagte bei Entdecken des geöffneten Gülle-Schiebers entsetzt und aufgebracht reagiert. Auch dies spreche für seine Unschuld. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme könne man auch nicht ausschließen, dass es sich um den Sabotageakt eines Dritten gehandelt habe.

Unklar geblieben sei dagegen die Einordung einer Chat-Nachricht des Angeklagten in der Tatnacht, gerichtet an einen Dritten. Der Landwirt hatte per "Whatsapp" einem Dritten sinngemäß mitgeteilt, dass auf seinem Betrieb alles laufe. „Diese Erklärung ist aber nicht eindeutig. Sie allein genügt nicht für eine Verurteilung,“ heisst es in einer Presseerklärung des Landgerichtes. As

Nach einem weiteren Urteil des Landgerichtes Hagen muss der Landwirt bzw. dessen Betriebshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden durch die ausgelaufene Gülle haften. Der Wasserversorger EWR hatte Tobias F. auf 214 000 € Schadenersatz verklagt. Vor dem OLG Hamm nahm der Landwirt die Berufung gegen das Urteil zurück (Ausgabe 25/2017).