Milchmarkt

Kartellamt stellt Verfahren gegen DMK ein

Das Bundeskartellamt rückt von seiner Einschätzung ab, dass der MIlchmarkt zum Nachteil der Erzeuger abgeschottet sei. Viele Hemmnisse seien beseitigt, teilte die Kartellbehörde mit, deutlich mehr Landwirte konnten ihre Molkerei wechseln.

Das Bundeskartellamt hat heute das Musterverfahren gegen die Molkereigenossenschaft Deutsches Milchkontor (DMK) eingestellt. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Lieferbedingungen bei der Rohmilcherfassung. „Wir haben uns intensiv mit den Lieferbedingungen zwischen Landwirten und Molkereien befasst“, erklärte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. Im vergangenen Jahr seien in einem umfassenden Bericht verschiedene Hemmnisse für den Wettbewerb dargelegt und damit erste Änderungen angestoßen worden. Seitdem hätten deutlich mehr Landwirte ihre Molkerei gewechselt, und es würden branchenweit neue Vertragsmodelle diskutiert, stellte Mundt fest.

Abschottung des Marktes?

Zudem verwies der Kartellamtspräsident darauf, dass das DMK selbst seine Lieferbedingungen verändert und die Kündigungsfrist von 24 auf 12 Monate gesenkt habe. Der neue europäische Rechtsrahmen gebe dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit, für eine Änderung der Lieferbedingungen zu sorgen.

Im März 2017 hatte die Behörder insbesondere die langen Laufzeiten und Kündigungsfristen der Lieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien kritisiert. Sie könnten im Zusammenspiel mit weiteren besonderen Marktbedingungen wie Alleinbelieferungspflichten, der nachträglichen Preisfestsetzung und bestimmten Marktinformationssystemen zu einer Abschottung des Marktes zum Nachteil der Erzeuger führen, lautete die damalige Einschätzung des Bundeskartellamts.

Es gibt mehr Kündigungen als früher

Aktuelle Marktentwicklungen deuten der Behörde zufolge jedoch auf eine mittlerweile stärkere wettbewerbliche Aktivität hin. So sei ein Volumen von mehr als 20 % der vom DMK verarbeiteten Rohmilchmenge gekündigt worden. Auch bei anderen Molkereien gebe es mehr Kündigungen als früher. Diese stellen laut Bundeskartellamt eine deutliche Veränderung gegenüber den früheren Marktverhältnissen dar, denn für 2015 sei eine Wechselquote von nur 1,0 % ermittelt worden. Insoweit sei abzuwarten, ob die Kündigungen tatsächlich zu einem Wechsel führen und ob sie Ausdruck funktionsfähigen Wettbewerbs seien.