EU-Kommission zum Milchmarkt

Milch: Mengendrossel und Lagerhaltung

Gruppierungen dürfen sich absprechen und freiwillig die Milchmenge drosseln. Zudem soll es 30 Mio. € Zuschuss für die Private Lagerhaltung von Milchprodukten geben, hat die EU-Kommission beschlossen. Der DBV begrüßt die EU-Beihilfe zur Lagerhaltung.

Neues aus Brüssel: Die EU-Kommission will die Privaten Lagerhaltung (PLH) von Magermilchpulver, Butter und Käse mit rund 30 Mio. € bezuschussen. Insgesamt will sie Lagerbeihilfen in Höhe von etwa 80 Mio. € locker machen. Zudem erlaubt sie es Gruppierungen aus der Milchbranche wie zum Beispiel der Bayern MeG, sich auf eine freiwillige Milchmengendrosselung zu verständigen.

Dem Vernehmen nach soll es 6 Mio. € an Beihilfen für die Lagerhaltung von 90.000 t Magermilchpulver geben. Zudem sollen für die Einlagerung von 100.000 t Käse 10 Mio. € bereitstehen. Für die PLH von 140.000 t Butter sind 14 Mio. € eingeplant, berichtet Agrar-Europe. Die Einlagerungszeiten für diese drei Milcherzeugnisse sollen zwischen 90 und 210 Tagen betragen. Deutschland soll für die Private Lagerhaltung von Käse ein Kontingent von 21.726 t zugewiesen bekommen.

Freiwillige Milchmengendrossel

Des Weiteren will die Kommissioin „außergewöhnliche Abweichungen von den EU-Wettbewerbsregeln“ erlauben. Akteure im Milch-, Blumen- und Kartoffelsektor sollen in eigener Regie Maßnahmen zur Marktstabilisierung umsetzen dürfen. Als Beispiel nennt die Kommission, die abgestimmte Planung zur Drosselung der Milchproduktion.

Konkret heißt das: Milcherzeugergemeinschaften oder Vereinigungen von Milcherzeugergemeinschaften dürfen sich absprechen und das Milchangebot reduzieren. Das dürften sie ohne die Ausnahmeregelung nicht, berichten Branchenvertreter gegenüber dem Wochenblatt. Molkereien hingegen sei dies grundsätzlich gestattet. Die Ausnahmeregelung könnte in Deutschland vor allem bei der Bayern MeG greifen, die aktuell die Vermarktung von knapp 5,8 Mrd. kg Milch bzw. 135 Erzeugerorganisationen mit rund 14.000 Milcherzeugern aus zwölf Bundesländern koordiniert.

Allerdings stellt die EU-Behörde klar, dass solche Vereinbarungen und Entscheidungen nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten zulässig sein würden. Die Entwicklung der Verbraucherpreise werde man genauestens beobachten.

DBV gegen staatliche Milchmengenreduktion

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt in einer Stellungnahme die EU-Beihilfen zur Einlagerung. In der jetzigen Ausnahmesituation sei die Förderung der EU für die private Lagerung von Milch- und Fleischprodukten das Instrument der Wahl, um schnell und punktgenau Stabilität an den Agrarmärkten zu gewinnen.

Bei den Molkereien müssen nach Ansicht des DBV auch diejenigen mit Absatzeinbrüchen selbst handeln und sich darum bemühen, ihre Liquidität über den Corona-Rettungsschirm (KfW und Förderbanken der Länder) abzusichern. In diesem Rahmen könnten dann auch einzelunternehmerische Entscheidungen zur vorübergehenden Mengendrosselung notwendig sein.

Eine erneute allgemeine Diskussion um staatlich verordnete Milchmengenreduktion sei nicht hilfreich, weil sie kurzfristig ergebnislos bleiben wird und weil sie noch relativ gut laufende Marktsegmente beeinträchtigen würde. Jetzt ist nach Auffassung des Verbandes wirtschaftlicher Pragmatismus anstelle der Wiederholung ergebnisloser Grundsatzdebatten angesagt.

Klöckner: Richtige Antworten

Aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind das grundsätzlich die richtigen Antworten für die Land- und Ernährungswirtschaft, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leidet.

Bundesministerin Klöckner hatte sich dafür eingesetzt, dass die Europäische Kommission schnell mit Marktordnungsmaßnahmen auf die Situation insbesondere im Milchbereich reagiert und früh Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver gefordert. Mit diesem Instrument würden Molkereien in die Lage versetzt, Butter und Magermilchpulver sowie Käse vorübergehend zu lagern, dafür einen Ausgleich zu bekommen und bei besserer Marktsituation - vor allem bei wieder anlaufendem Exportgeschäft - verkaufen zu können.

Dass die EU-Kommission zudem Molkereigenossenschaften und Erzeugerorganisationen vorübergehend die Erlaubnis erteilt habe, ihre Rohmilcherzeugung gemeinsam zu planen, ebne den Weg für mehr Eigeninitiative der Branche zur Bewältigung der Coronakrise, insbesondere, da die Spitze der saisonal steigenden Milchanlieferung erst noch komme.