Mehrgefahrenversicherung wird mit 19 % besteuert

Für Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft soll ungeachtet ihrer Ausrichtung auch weiterhin der normale Mehrwertsteuersatz von 19 % gelten. Das hat die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch beschlossen.

Gemäß dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Verkehrssteueränderungsgesetzes, mit dem auch das Versicherungsteuergesetz novelliert wird, gilt für die reine Hagelversicherung in Zukunft nach wie vor ein ermäßigter Steuersatz von 0,02 %, während sowohl beispielsweise für Versicherungen gegen Sturm- oder Starkregenschäden als auch für sämtliche kombinierte Mehrgefahrenversicherungen der allgemeine Steuersatz von 19 % Anwendung findet.

Mit ihrer Vorlage folgt die Bundesregierung der Verwaltungsauffassung, wonach erweiterte Hagelversicherungen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu belasten sind, und schreibt dies gesetzlich fest. AgE