Prüfungspflicht

Mehr Brandschutz in Schweineställen

Die Landesregierung will eine Prüfungspflicht für elektrische Anlagen in Schweineställen ab 700 Mastschweine- bzw. 150 Sauenplätzen einführen. Der WLV nimmt direkt Stellung dazu.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will die Brandvorsorge in Schweineställen verbessern. Dazu sollen künftig die elektrischen Anlagen und Photovoltaikanlagen in Zuchtbetrieben besser kontrolliert werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen vor, den das Landeskabinett gestern (10. März 2020) verabschiedet hat. Ebenfalls beschlossen wurde ein Richtlinien-Entwurf über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen. Die Entwürfe werden dem Landtag zur weiteren Beratung vorgelegt, schreibt das Ministerium in einer Mitteilung.

Wiederholt habe es in der Vergangenheit Nachrichten von brennenden Schweinställen mit zahlreichen verendeten Tieren gegeben. Oftmals seien technische Defekte Auslöser gewesen. Von 2012 bis 2018 kam es nach Behördenangaben zu insgesamt 4.594 Bränden in landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen. 30 von ihnen waren so schwerwiegend, dass diese gegenüber den Aufsichtsbehörden meldepflichtig waren. Im Jahr 2019 wurden sieben Brände den Aufsichtsbehörden gemeldet; die Gesamtanzahl der Brände in Tierhaltungsanlagen für das Jahr 2019 wird erst im Sommer 2020 vorliegen.

700 Mastplätze, 150 Sauenplätze

In den vergangenen Monaten habe die Landesregierung in einem intensiven gemeinsamen Prozess mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband sowie der Feuerwehr die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen vorbereitet. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: "Da die Brände vornehmlich in Schweinehaltungsanlagen stattgefunden haben, soll sich die Prüfpflicht auf eben diese Anlagen konzentrieren. Zukünftig sollen elektrische Anlagen und Photovoltaikanlagen in und auf Gebäuden von Zuchtbetrieben mit mehr als 150 Sauen alleine oder gemischte Betriebe mit 100 Sauen, Aufzucht- oder Mastbetriebe mit mehr als 700 Plätzen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Für Neubauten sollen abweichende Fristen gelten, weil hier neuere Baustandards per se zum Tragen gekommen sind. Mit diesem pragmatischen Vorgehen wollen Landesregierung und Landwirtschaft dazu beitragen, dass der Schutz von Tieren und von Betrieben gesichert wird."

Der Verordnungsentwurf soll somit für schweinehaltende Mast- und Aufzuchtbetriebe, die mehr als 700 Plätze für Tiere haben, für Zuchtbetriebe, die mehr als 150 Sauenplätze vorhalten und in denen außer den Zuchtschweinen keine Schweine im Alter von mehr als zwölf Wochen gehalten werden sowie andere Zuchtbetriebe oder gemischte Betriebe gelten, die mehr als 100 Sauenplätze haben. Der Entwurf sieht vor, dass bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung älter als vier Jahre sind, innerhalb von zwei Jahren kontrolliert werden sollen. Bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung jünger als vier Jahre sind, sollen innerhalb von vier Jahren geprüft werden.

Die elektrischen Anlagen und Photovoltaikanlagen in und auf Gebäuden von landwirtschaftlichen Betrieben sowie die Brandschutzvorkehrungen müssen durch Sachkundige geprüft werden. Für diese Aufgaben qualifiziert seien Personen mit Hochschulabschluss oder abgeschlossener handwerklicher Ausbildung im Fach Elektrotechnik mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung.

Das sagt der WLV

Dr. Bernhard Schlindwein und Sonja Friedemann vom WLV berichten in den WhatsApp-Gruppen: "Der WLV hat frühzeitig seine Expertise in die Diskussion um mehr Brandschutz für Schweineställe einbringen können. Vorausgegangen waren nicht nur einige Brandfälle in Ställen mit vielen verendeten Schweinen, sondern auch die politische Forderung im Landtag NRW, dass alle Ställe mit Brandschutzwänden und Sprinkleranlagen ausgerüstet werden müssten, auch die bestehenden Ställe. Ursache von Bränden in und an Ställen sind häufig Defekte bei elektrischen Anlagen. Deshalb kommt der Prävention besondere Bedeutung zu. Zur Vermeidung von Ställbränden ist eine Prüfung der Anlagen durch den Hauselektriker ratsam. Die Landesregierung wird die Prüfungspflicht für Schweineställe ab 700 Mastschweine- bzw. 150 Sauenplätzen einführen. Die Verordnung muss noch in Kraft gesetzt werden. Erst danach beginnt eine Frist von einem Jahr, um die Prüfung der elektrischen Anlagen vorzunehmen."