Mautpflicht: Umsetzung noch nicht klar

Ab dem 1. Juli wird auf Bundesstraßen eine Lkw-Maut erhoben. Auch Land- und Forstwirte sowie Lohnunternehmer sind von dieser betroffen, denn eine generelle Befreiung von der Mautpflicht für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge gibt es nicht.

Am 1. Juli tritt die Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen in Kraft. Davon sind auch Land- und Forstwirte sowie Lohnunternehmer betroffen, denn eine generelle Befreiung für land- oder forstwirtschaftlich (lof) genutzte Fahrzeuge gibt es nicht. Konkrete Aussagen darüber, wie sich die neue Mautregelung auswirken wird, können jedoch trotz des nahen Stichtages noch nicht getroffen werden.

Restriktive Auslegung

Nach eigenen Recherchen legt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) den Gesetzestext restriktiver aus, als das die landwirtschaftlichen Verbände erwartet hatten. So sieht das Bundesfernstraßenmautgesetz beispielsweise eine Mautbefreiung für „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchst­geschwindigkeit von maximal 40 km/h“ vor. Nach Auffassung des BAG trifft das jedoch nur auf Landwirte zu, die ihre eigenen Güter transportieren. Lohnunternehmer, die „entgeltlich“ unterwegs sind, also für ihre Dienstleistung bezahlt werden, müssten trotz der 40-km/h-Grenze Maut entrichten. Abgesehen davon wären nach gegenwärtiger Auslegung auch alle 50- und 60-km/h-Schlepper von Landwirten auf Bundesstraßen mautpflichtig.

Keine Befreiung für Agro Trucks

Weiterhin dürfte es durch Änderungen im Gesetzestext schwierig bis unmöglich werden, Sattelzugmaschinen oder lof-Sattelzugmaschinen (Agro Trucks) von der Maut zu befreien. Nach Auslegung des BAG sind diese Fahrzeuge in erster Linie für den Transport konzipiert. Daran ändern auch landwirtschaftsspezifische Anbauten wie Zapfwelle oder Heckhydraulik nichts.

Gegenwärtig bleibt nur abzuwarten, inwieweit Bauern- und Lohnunternehmerverband noch Einfluss auf die Auslegung des Mautgesetzes nehmen können. Sobald verlässliche Informationen über die Umsetzung der Mautregelung vorliegen, werden wir darüber berichten.