Masthähnchen: Fußballen gesund?



Laut einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Erlass sollen Tierhalter, die trotz mehrmaliger Verstöße keine Korrekturen vornehmen und die Probleme nicht lösen, die Besatzdichte reduzieren müssen. Werden in mehreren Mastdurchgängen hintereinander mehr als 20 % schwere Verletzungen an den Hühnerfüßen festgestellt, wird automatisch die zulässige Besatzdichte von den gesetzlich erlaubten 39 kg pro Quadratmeter zunächst auf 35 kg und dann auf 32 kg pro Quadratmeter reduziert, heißt es in dem Erlass des Ministers an die Landkreise.

„Wir machen vom Zustand und von den Verletzungen der Tiere erstmals konkrete Folgen für die Tierhaltung abhängig und geben so einen echten Anreiz für mehr Tierschutz im Stall", erklärte Meyer. Damit folge sein Haus einem Vorschlag der Arbeitsgruppe Tierschutzindikatoren des niedersächsischen Tierschutzplans.

Seinen Angaben zufolge gibt der Erlass auch umfangreiche Empfehlungen zu Tierschutz, Lüftung, Einstreu, Wasserversorgung und Tierverteilung im Stall. Meyer: „Da der Bund in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung bislang weiterhin nicht für mehr Tierschutz sorgt, nutzen wir auf Landesebene unsere Möglichkeiten entschieden aus."

Ziel sei es, anhand konkreter erfolgsorientierter Indikatoren zu deutlichen Verbesserungen gerade bei der Mast von Hühnern zu kommen. Dazu würden jetzt flächendeckend in den Schlachthöfen Daten erhoben, in welchem Zustand die Tiere dort angeliefert werden. Dies habe dann Konsequenzen für den Halter. „Nur bei gutem Zustand der Hühner darf die gesetzlich zulässige Besatzdichte vom Tierhalter auch weiterhin genutzt werden“, betonte der Grünen-Politiker. Er kündigte für den Herbst eine Ausweitung von Tierschutzindikatoren auch auf die Putenhaltung an. AgE


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