Lebensmittel-Gipfel im Kanzleramt

Mit EU-Richtlinie gegen unlauteren Wettbewerb

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat staatlichen Mindestpreisen eine Absage erteilt. Noch in diesem Jahr soll aber eine EU-Richtlinie gegen unlauteren Wettbewerb umgesetzt werden.

Kurzfristig stornierte Ware, lange Zahlungsziele, umstrittene Billigangebote: an Gründen für ein Krisengespräch mangelte es nicht. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dazu heute Morgen die Spitzenvertreter von Handel und Ernährungsindustrie – darunter die vier größten deutschen Lebensmittelkonzerne Edeka, Rewe, Aldi und Lidl - zu einem „Lebensmittel-Gipfel“ ins Kanzleramt geladen. Auch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier nahmen teil.

Merkel gegen staatliche Mindestpreise

Merkel kündigte in ihrem Eingangsstatement an, bis Ende 2020 die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette (UTP-Richtlinie) in Deutschland umzusetzen. Keinesfalls gehe es aber darum, Mindestpreise für Lebensmittel im Handel „aufzuoktroyieren“, betonte die Kanzlerin zu Beginn des Gesprächs. Ziel seien vielmehr faire Beziehungen zwischen den Akteuren vom Erzeuger über Verarbeiter und Lebensmittelwirtschaft bis hin zum Einzelhandel. Sie plädiere zudem dafür, dass der Handel stärker auf regionale Erzeuger setze.

Bereits im Vorfeld des Gipfels hatte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Deutschlandfunk auf gesetzliche Regelungen für einen fairen Handel gepocht: Unlautere Handelspraktiken wie kurzfristige Stornierungen können durch die Umsetzung der EU-Richtlinie verboten werden, so die Ministerin.

Während des Gipfels kritisierte Klöckner eine fehlende Wertschätzung: "Verbrauchern wird mit Lockangeboten aus dem Werbeprospekt suggeriert, dass Lebensmittel jederzeit billig zu haben sind. Die Supermarktketten haben hier eine ethisch-moralische Verantwortung. Wenn wir weiter regionale Erzeugung, mehr Tier- und Umweltschutz wollen, müssen Preise fair sein. Bezahlbar für jeden Geldbeutel - auskömmlich für unsere Landwirte.“

Ergebnisse des Gipfels

Folgende Inhalte wurden festgehalten:

  • Die europäische UTP-Richtlinie wird zeitnah eins-zu-eins in nationales Recht umgesetzt. Die rechtliche Möglichkeit, bis Ende 2021 damit zu warten, wird nicht ausgeschöpft.
  • Es wird eine "Meldestelle für unlautere Handelspraktiken und Dumpingpreise" beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingerichtet.
  • In Folgetreffen auch unter Beteiligung der Erzeugerseite sollen die Themen "Stärkung regionaler Konzepte", "Kommunikationsallianz von Handel und Erzeuger zur Wertigkeit von Lebensmitteln", "Risikoausgleich bei Miss- und Minderernten" sowie "Umgang mit höheren Standards" vertieft werden. Die Ergenisse diser Gespräche sollen in einen Dreivierteljahr im Kanzleramt ausgewertet werden.

Das Treffen im Kanzleramt mit Verbänden und Supermarktketten war bereits nach dem "Agrargipfel" im Dezember angekündigt worden. Hintergrund sind auch anhaltende Proteste von Bauern, die sich nicht nur gegen neue Umweltauflagen, sondern auch gegen Billigangebote für Fleisch und andere Lebensmittel richten.

Was ist die UTP-Richtlinie?
Die „Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette“ soll die schwächere Verhandlungsposition kleinerer und mittelgroßer Lieferanten von Agrar- bzw. Lebensmittelerzeugnissen gegenüber ihren größeren Käufern zu stärken (z.B. große Verarbeiter und Einzelhändler). Die Richtlinie verbietet dabei grob unfaire Geschäftspraktiken zum Nachteil des Lieferanten wie z.B.:
- zu lange Zahlungsfristen (mehr als 30 Tage bei verdeblichen Lebensmitteln)
- kurzfriste Stornierungen verderblicher Agar- und Lebensmittelerzeugnisse, sodass diese nicht mehr anders verwendet werden können
- einseitige Änderungen der Liefervereinbarungen durch den Käufer/Händler
- Zahlungen für Qualitätsminderungen oder den Verlust von Produkten, welche in den Räumlichkeiten des Käufers auftreten, solange sie nicht durch Fahrlässigkeit oder Verschulden des Lieferanten verursacht wurden
- Weigerung der Ausfolgerung einer schriftlichen Bestätigung der Lieferbedingungen
- Rechtswidrige Nutzung vertraulicher Informationen
- Androhung von Vergeltungsmaßnahmen bei Nutzung dieser Rechte
- Verlangen einer Entschädigung für die Kosten zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden

Weiter verbietet die Richtlinie unfaire Geschäftspraktiken, außer sie sind in den Liefervereinbarungen vereinbart worden:
- Zurückschicken unverkaufter Agrar- oder Lebensmittelprodukte bzw. Zahlung für deren Beseitigung
- Listungsgebühren
- Verlangen des Tragens der Kosten für Preisnachlässe
- Verlangen des Tragens von Werbungskosten
- Verlangen des Tragens von Vermarktungskosten
- Verlangen des Tragens von Personalkosten für die Einrichtung von Verkaufsräumlichkeiten.

Die Richtlinie muss durch die Mitgliedsstaaten der EU bis zum 1. Mai 2021 in entsprechende nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden.

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