Fristverlängerung in NRW

Landwirte können Dürrebeihilfe noch ein paar Tage beantragen

Das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf hat die Frist für die Dürrebeihilfe verlängert: Anträge können noch wenige Tage gestellt werden.

Die Frist ist verlängert: Noch bis zum 20. Dezember 2018 können nordrhein-westfälische Landwirtschaftsbetriebe, die durch die diesjährige Trockenheit in ihrer Existenz gefährdet worden sind, finanzielle Unterstützung beantragen. Anträge werden bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bearbeitet.

Der Weg zur Dürrebeihilfe

Die Hilfen werden als Zuschüsse gewährt, die nicht zurückzuzahlen sind, und stammen je zur Hälfte aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Landwirtschaftskammer NRW ist für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen zuständig. Hilfsleistung werden gezahlt, wenn die von der Dürre betroffenen Betriebe nachweisen können, dass sie Schäden von mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion erlitten haben. "In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe", teilt die Kammer mit. Und: "Schäden in den Betrieben werden zu maximal 50 % ausgeglichen."

Alle Informationen und Antragsformulare sind hier zu finden: Dürrebeihilfe 2018 - Landwirtschaftskammer NRW