Landgestüt NRW: "Dubiose Zahlungen"

Die ehemalige Gestütleiterin des Landgestütes NRW klagt auf Wiedereinstellung. Während der Verhandlung kamen unter anderem "dubiose Zahlungen" auf das Privatkonto der Klägerin zur Sprache.

Die ehemalige Gestütleiterin des Landgestüts NRW in Warendorf klagt auf Wiedereinstellung. Das Arbeitsgericht Münster sprach jedoch noch kein Urteil. Während der Verhandlung kamen unter anderem "dubiose Zahlungen" auf das Privatkonto der Klägerin zur Sprache.

Das Arbeitsgericht Münster verhandelte gestern über die Wiedereinstellungsklage der ehemaligen Gestütleiterin des Landgestütes NRW in Warendorf. Sie hatte nach ihrer fristlosen Kündigung durch das Land NRW im März dieses Jahres Klage auf Wiedereinstellung eingereicht. In der vergangenen Woche war bereits das Urteil im Verfahren des ehemaligen stellvertretenden Gestütleiters und Verwaltungschefs gefallen. Dessen Klage auf Wiedereinstellung hatte das Arbeitsgericht abgelehnt.

Gestern hingegen wurde kein Urteil gefällt. Die Kammer kündigte die Entscheidung für Ende Oktober an. Grund hierfür waren umfangreiche Akten, die das Land NRW erst kurz vor der Verhandlung eingereicht hatte. Der Rechtsanwalt der Klägerin soll nun die Möglichkeit erhalten, zu dem Schriftsatz Stellung zu nehmen.

War die fristlose Kündigung ein Formfehler?

Bei der Verhandlung ging es größtenteils um die Frage, wann genau die Vorwürfe gegen die Führungsriege des Landgestüts dem Land NRW bekannt geworden sein sollen. Die Klägerseite vertrat die Ansicht, dass es bei der fristlosen Kündigung zu Formfehlern seitens des ehemaligen Arbeitgebers ihrer Mandantin gekommen sei. Die Kündigung sei ausgesprochen worden, bevor der Personalrat des Landes dazu Stellung nehmen konnte.

Außerdem verwies die Klägerseite darauf, dass eine fristlose Kündigung laut Gesetz nur innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Vorwürfe, die maßgeblich zur Kündigung führen, erfolgen dürfe.

Das Land NRW hatte der Gestütleiterin, die aufgrund ihrer langen Beschäftigungszeit tarifvertraglich ordentlich unkündbar ist, am 3. März 2017 fristlos gekündigt. Zuvor war sie rund ein Jahr unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt worden. Zu Verdachtsmomenten wurde sie erstmals jedoch bereits 2014 angehört. Die Klägerseite trug Auszüge aus einem Zwischenbericht aus dem Jahr 2015 vor, in dem bereits Teile der Vorwürfe gegenüber der damaligen Führungsriege erhoben worden waren – und somit dem Land NRW bekannt gewesen sein müssten.

"Dubiose Zahlungen" auf das Privatkonto

Während der Verhandlung kamen die luxuriösen Dienstreisen des ehemaligen Führungstrios sowie deren Ehepartnern in den Wüstenstaat Katar sowie auch "dubiose Zahlungen" – laut Arbeitsgericht – auf das private Konto der ehemaligen Gestütleiterin zur Sprache.

Nach Ansicht des Landes soll im Zusammenhang mit dem Kauf eines ehemaligen Pachthengstes eine Zahlung auf das private Konto der Ex-Gestütleiterin erfolgt sein. Der Anwalt der Klägerin bestritt gestern zwar nicht den Eingang dieser Zahlung in Höhe von 18.000 € auf das Privatkonto. Er erklärte aber, dass das Geld für den ehemaligen Hauptberittmeister bestimmt gewesen sei. Nach Ansicht des Landes sei der Geldbetrag bei der Gestütleiterin gelandet, um eine Vorteilsnahme des ehemaligen Hauptberittmeisters zu decken.

Vorwürfe seit Februar 2016

Seit Februar 2016 stehen die Vorwürfe gegenüber den drei Mitarbeitern des Landgestüts im Raum. Die Staatsanwaltschaft Münster und das Landeskriminalamt NRW hatten seinerzeit wegen des Verdachts der Vorteilsnahme in Verbindung mit Reisen nach Katar die Büroräume der Gestütleiterin, des Verwaltungschefs sowie des Ersten Hauptberittmeisters in Warendorf durchsucht. Wenige Tage darauf stellte das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium NRW die drei Personen unter Fortzahlung ihrer Bezüge frei. Anfang März dieses Jahres waren die drei fristlos gekündigt worden.

In Oktober muss das Arbeitsgericht Münster über die Kündigung des ehemaligen Hauptberittmeisters entscheiden. CS


Ausführliche Hintergrund-Informationen zur Gerichtsentscheidung lesen Sie im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 39, vom 28. September 2017.