Landgestüt: Noch kein Urteil

Das Arbeitsgericht in Münster vertagte die Entscheidung im Prozess zwischen der ehemaligen Leiterin des Warendorfer Landgestüts und dem Land NRW.

Überraschend endete am Freitag der zweite Termin zur Kündigungsschutzklage der Ex-Leiterin des NRW Landgestüts. Die vorsitzende Richterin vertagte die Verhandlung erneut. Im Januar 2018 soll nun geklärt werden, ob das beklagte Land NRW ein Formfehler bei der Kündigung unterlaufen ist. Die Klägerseite hatte bei der ersten Verhandlung die Ansicht vertreten, dass es bei der fristlosen Kündigung zu Formfehlern seitens des ehemaligen Arbeitgebers ihrer Mandantin gekommen sei. Die Kündigung sei ausgesprochen worden, bevor der Personalrat des Landes dazu Stellung nehmen konnte.

Das Land NRW hatte der Gestütleiterin, die aufgrund ihrer langen Beschäftigungszeit tarifvertraglich ordentlich unkündbar ist, am 3. März 2017 fristlos gekündigt. Die Kammer gab dem Land nun bis zum 18. November 2017 Zeit, zu beweisen, dass der Personalrat am 3. März 2017 seine entgültige Stellungnahme vor der Zustellung der Kündigung vorgelegt hat.

Land NRW stimmt Vergleich zu

In der Entscheidung über die Kündigungsschutzklage im Fall des ehemaligen ersten Hauptberittmeisters stimmte das Land NRW einem Vergleich zu. Ihm war ebenso wie dem ehemaligen Verwaltungschef und stellvertretendem Leiter sowie der ehemaligen Leiterin des Landgestüts seitens des Ministeriums Anfang März 2017 fristlos gekündigt worden.

Seit Februar 2016 stehen die Vorwürfe gegenüber den drei Mitarbeitern des Landgestüts im Raum. Die Staatsanwaltschaft Münster und das Landeskriminalamt NRW hatten seinerzeit wegen des Verdachts der Vorteilsnahme in Verbindung mit Reisen nach Katar die Büroräume der Gestütleiterin, des Verwaltungschefs sowie des Ersten Hauptberittmeisters in Warendorf durchsucht. Wenige Tage darauf stellte das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium NRW die drei Personen unter Fortzahlung ihrer Bezüge frei. Anfang März dieses Jahres waren die drei fristlos gekündigt worden.

Die Kündigungsschutzklage des ehemaligen Verwaltungschefs war im September vom Arbeitsgericht Münster abgelehnt worden. CS